SSRQ ZH NF I/1/11 24-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, by Sandra Reisinger
Citation: SSRQ ZH NF I/1/11 24-1
License: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Passkontrollen der Soldaten bei den Stadttoren
1656 February 4.
Metadata
- Shelfmark: StAZH III AAb 1.4, Nr. 47
- Date of origin: 1656 February 4 Transmission: Einblattdruck
- Substrate: Papier
- Format h × w (cm): 25.5 × 20.5
- Language: German
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Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 892, Nr. 1030
Comments
Dieses kurze Mandat wurde während des Ersten Villmergerkrieges, einer militärische Auseinandersetzung zwischen den reformierten Orten ZürichPlace: , BernPlace: und SchaffhausenPlace: sowie den katholischen Orten LuzernPlace: , UriPlace: , SchwyzPlace: , UnterwaldenPlace: und ZugPlace: , erlassen. Auslöser für den Krieg waren die Ablehnung eines neuen eidgenössischenOrganisation: Bundes durch die katholischen Orte sowie die Aufnahme mehrerer reformierter Flüchtlinge aus ArthPlace: in ZürichPlace: . Am 6. Januar 1656 erfolgte die Kriegserklärung von ZürichPlace: und BernPlace: . Kurz danach besetzte ZürichPlace: Teile des ThurgausPlace: und belagerte die Stadt RapperswilPlace: . Bereits am 24. Januar 1656 erfolgte die entscheidende Schlacht bei VillmergenPlace: , wo BernerPlace: Truppen den LuzernerPlace: und ZugerPlace: Truppen unterlagen. ZürichPlace: musste nach einem Sturmangriff die Belagerung RapperswilsPlace: am 3. Februar abbrechen. Im Anschluss daran kam es zu Friedensverhandlungen, die in den Dritten Landfrieden vom 7. März 1656 mündeten (HLS, Villmergerkrieg, Erster).
Edition Text
Us erkantnuß und befelch / auch by
hoher straaff und ungnad / myner Gnaͤdig Herren / sol
von den Wachten vor den Thoren niemands mehr / uß eim ald anderen
Laͤger oder Quartier / dahin jeder gehoͤrt / ohne authentische Paßporten
von der Generalitet / oder dem bestellten Commandanten des Orts / daher einer komt / eyn- noch durchgelassen / sonder vilmehr ein soͤlicher von der
Wacht / alsobald verwahrlich angenommen / und uf das RahthußPlace: gefuͤhrt werden / damit man ihne / umb syne allharokunft und verlassung
syner Companey / von Oberkeits wegen / gebuͤrend zured stellen koͤnne.
Gegeben Montags / den 4. Hornung / eintusend / sechshundert / fuͤnftzig und sechs JahreDate of origin: 4.2.1656 (). PraesentibFont changePraesentibus. Herr Burgermeister RahnPerson: : und beyde
RaͤhtOrganisation: .
Patente
im krieg 1636
vom 4. februarDate: 4.2.1636 ().1
Regest