SSRQ FR I/2/8 178.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 178.0-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Margreth Freffer-Corpataux – Anweisung, Verhör und Urteil
1663 luglio 24 – 1664 maggio 22.
Descrizione della fonte
- Data di origine: 1663 luglio 24 – 1664 maggio 22
- Supporto alla scrittura: Papier
- Lingue: francese, tedesco
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Regesto
Die Witwe Margreth Freffer-Corpataux aus Giffers, in Kleingurmels wohnhaft, wird der Hexerei verdächtigt. Sie wird befragt und gefoltert, ohne zu gestehen, und schlussendlich aus dem Freiburger Territorium und den gemeinen Vogteien verbannt. Weiter muss sie eine Urfehde schwören und ihre Prozesskosten bezahlen. Mehrere Monate später wird sie erneut auf Freiburger Territorium aufgegriffen und mehrfach verhört und gefoltert. Sie wird auch nach David Lässer (vgl. SSRQ FR I/2/8 179-0) gefragt, der sie denunziert hat. Da sie kein Geständnis ablegt, wird sie erneut verbannt.