SSRQ FR I/2/8 89.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 89.0-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Jeanne Cuassot – Anweisung, Verhör und Urteil
1632 settembre 13 – 1635 ottobre 23.
Descrizione della fonte
- Data di origine: 1632 settembre 13 – 1635 ottobre 23
- Supporto alla scrittura: Papier
- Lingue: francese, tedesco
-
Regesto
Jeanne Cuassot aus Cugy wird 1632 der Hexerei verdächtigt, mehrfach verhört und gefoltert, ohne ein Geständnis abzulegen. Sie wird ewig verbannt und später begnadigt. 1635 gerät sie erneut unter Verdacht, weil sie von einer hingerichteten Hexe beschuldigt wurde. Mehrfach verhört und gefoltert, gesteht sie diversen Diebstahl. Weiter gibt sie vor, besessen zu sein und ein ungeborenes Kind mit Hilfe eines Tranks zu töten versucht zu haben. Sie wird zum Tod durch Ertränken verurteilt, doch ihre Strafe wird durch Enthauptung gemildert. Die Hinrichtung findet in Cugy statt.