SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, da Sandra Reisinger
Citazione: SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Appellationen im Kelleramt und im Niederamt
1707 aprile 27.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StAZH III AAb 1.7, Nr. 47
- Data di origine: 1707 aprile 27 Tradizione: Einblattdruck
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 41.0 × 33.0
- Lingua: tedesco
Testo editionale
Wir Burgermeister / Klein- und Grosse
Raͤthe der Statt ZuͤrichLuogo: Organizzazione: : Entbiethen allen und jeden Unseren Angehoͤrigen in dem KellerLuogo: - und Niederem Freyem AmmtLuogo: Unseren Hoch-Oberkeitlich-Genaͤdigen Willen / freundlichen Gruß und darbey zu vernemmen:
Demnach Wir die Zeitharo zu sonderem Mißfallen vernemmen und erfahren muͤssen / was Gestalten die
respectivèModifica dei caratteri Unsere Schultheiß und Rath zu BrembgarthenLuogo: Organizzazione: nicht nur zu wieder denen klahren Vertraͤgen / und zu
Unterbrechung derer Gerichts-Freyheiten in dem KellerLuogo: und Nieder-Freyem AmmtLuogo: / die vorfallende Streith-Sachen
an sich in Ihre Statt zuziehen / und daselbsten zu beurtheilen oder zu thaͤdigen unterstehen / sondern so gar auch den
richtigen Lauff der AppellationModifica dei caratterien / wie selbiger in dem Vertrag AnAnno 1527Data: 1527. heither enthalten / in so weith zuhemmen /
daß sie die von denen Gerichten nach BrembgartenLuogo: appelliModifica dei caratterirende Sachen nicht geraden Wegs vor Rath und VierzigOrganizzazione:
sondern nur vor den Kleinen RathOrganizzazione: zu Vergroͤsserung der Koͤsten und mercklicher Beschwerd Unserer Angehoͤriger
gestatten wollen / als haben Wir zu Troͤstung Unserer Angehoͤriger in dem KellerLuogo: - und Nieder-Freyem AmmtLuogo: / auch
Beybehaltung der so klahrer Vertraͤgen Uns bemuͦßiget befunden / gegenwerthiges Mandath in Truck verferthigen
und publiciModifica dei caratteriren zulassen; Gelanget deßwegen Unser ernstlicher Befehl / Will und Meinung an alle und jede in dem
KellerLuogo: - und Nieder-Freyem-AmmtLuogo: / daß hinfuͤro Jedermann bey Vermeidung Unserer schwerer Straff und Ohngenad in allen vorfallendem Streith- und anderen Haͤndlen zu BrembgartenLuogo: keinen Bescheid geben / sondern den Sachen vor denen CivilModifica dei caratteri- und Freffel-Gerichten in denen Aemteren den Anfang gehen lassen / und bey nicht gefaͤllig ausfallenden Urtheilen die AppellationModifica dei caratteri nicht anders als vor Rath und VierzigOrganizzazione: begehren und annemmen / und bey Abschlagung desse den Recht-spruch von Uns / biß daß die Statt BremgartenLuogo: ihre Niedere Gericht- Vertrag-gemaͤß
exerciModifica dei caratteriren werden / einhollen solle: Welche allein zu Unserer Angehoͤriger bestem abgesehenes Ansinnen den Vertraͤgen und Rechten gemaͤß verhoffenlich von Jedermann gehorsamlich beobachtet werden / und niemand bey desselben aus Achtlassung Anlaß geben wird / Unseren Ernst und Straff Ihnen zu bezeuͤgen. Geben den 27 April
AnAnno 1707Data di origine: 27.4.1707.
Cantzley der Statt ZuͤrichLuogo: Organizzazione: .
[fol. v]Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso superiore a destra da una mano del secolo XVIII:]
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtLuogo: .
1707Data: 1707.
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtLuogo: .
1707Data: 1707.
Regesto