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SSRQ ZH NF I/1/11 37-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11: Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, da Sandra Reisinger

Citazione: SSRQ ZH NF I/1/11 37-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Mandat der Stadt Zürich betreffend Appellationen im Kelleramt und im Niederamt

1707 aprile 27.

Bürgermeister sowie Grosser und Kleiner Rat der Stadt Zürich erlassen ein Mandat betreffend Appellationen in den Gerichtsbezirken Kelleramt und Niederamt. Auslöser für das Mandat ist, dass Schultheiss und Rat der Stadt Bremgarten entgegen den Bestimmungen im Vertrag von 1527 die Rechtsprechung in Streitsachen und Händeln im Kelleramt und Niederamt für sich beanspruchen. Zudem respektieren sie den ordnungsgemässen Appellationsverlauf nicht, indem sie Appellationen nicht wie vorgesehen vor Rat und Vierzig, sondern nur vor den Kleinen Rat bringen, wodurch den Angehörigen der Stadt Zürich grosse Kosten entstanden sind. Verordnet wird deswegen, dass sich alle Bewohner des Kelleramts und Niederamts in Streitsachen zunächst an die Zivil- und Frevelgerichte ihrer Ämter wenden sollen. Urteile, die angefochten werden, sollen dann an Kleinen Rat und Rat der Vierzig der Stadt Bremgarten gelangen. Falls dies abgelehnt wird, gilt der Rechtsspruch der Stadt Zürich so lange, bis die Stadt Bremgarten ihre niedere Gerichtsbarkeit vertragsgemäss ausführt.

Testo editionale

Wir Burgermeister / Klein- und Grosse Raͤthe der Statt ZuͤrichLuogo: Organizzazione: : Entbiethen allen und jeden Unseren Angehoͤrigen in dem KellerLuogo: - und Niederem Freyem AmmtLuogo: Unseren Hoch-Oberkeitlich-Genaͤdigen Willen / freundlichen Gruß und darbey zu vernemmen:

Demnach Wir die Zeitharo zu sonderem Mißfallen vernemmen und erfahren muͤssen / was Gestalten die respectivèModifica dei caratteri Unsere Schultheiß und Rath zu BrembgarthenLuogo: Organizzazione: nicht nur zu wieder denen klahren Vertraͤgen / und zu Unterbrechung derer Gerichts-Freyheiten in dem KellerLuogo: und Nieder-Freyem AmmtLuogo: / die vorfallende Streith-Sachen an sich in Ihre Statt zuziehen / und daselbsten zu beurtheilen oder zu thaͤdigen unterstehen / sondern so gar auch den richtigen Lauff der AppellationModifica dei caratterien / wie selbiger in dem Vertrag AnnoNell'originale: An 1527Data: 1527. heither enthalten / in so weith zuhemmen / daß sie die von denen Gerichten nach BrembgartenLuogo: appelliModifica dei caratterirende Sachen nicht geraden Wegs vor Rath und VierzigOrganizzazione: sondern nur vor den Kleinen RathOrganizzazione: zu Vergroͤsserung der Koͤsten und mercklicher Beschwerd Unserer Angehoͤriger gestatten wollen / als haben Wir zu Troͤstung Unserer Angehoͤriger in dem KellerLuogo: - und Nieder-Freyem AmmtLuogo: / auch Beybehaltung der so klahrer Vertraͤgen Uns bemuͦßiget befunden / gegenwerthiges Mandath in Truck verferthigen und publiciModifica dei caratteriren zulassen;
Gelanget deßwegen Unser ernstlicher Befehl / Will und Meinung an alle und jede in dem KellerLuogo: - und Nieder-Freyem-AmmtLuogo: / daß hinfuͤro Jedermann bey Vermeidung Unserer schwerer Straff und Ohngenad in allen vorfallendem Streith- und anderen Haͤndlen zu BrembgartenLuogo: keinen Bescheid geben / sondern den Sachen vor denen CivilModifica dei caratteri- und Freffel-Gerichten in denen Aemteren den Anfang gehen lassen / und bey nicht gefaͤllig ausfallenden Urtheilen die AppellationModifica dei caratteri nicht anders als vor Rath und VierzigOrganizzazione: begehren und annemmen / und bey Abschlagung desse den Recht-spruch von Uns / biß daß die Statt BremgartenLuogo: ihre Niedere Gericht- Vertrag-gemaͤß exerciModifica dei caratteriren werden / einhollen solle: Welche allein zu Unserer Angehoͤriger bestem abgesehenes Ansinnen den Vertraͤgen und Rechten gemaͤß verhoffenlich von Jedermann gehorsamlich beobachtet werden / und niemand bey desselben aus Achtlassung Anlaß geben wird / Unseren Ernst und Straff Ihnen zu bezeuͤgen.
Geben den 27 April AnnoNell'originale: An 1707Data di origine: 27.4.1707.

Cantzley der Statt ZuͤrichLuogo: Organizzazione: .

[fol. v]Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso superiore a destra da una mano del secolo XVIII:] Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtLuogo: . 1707Data: 1707.