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SSRQ SG III/4 204-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud

Citazione: SSRQ SG III/4 204-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Gemeindebeschluss der Ausbürger der Stadt Werdenberg, die in der Gemeinde Grabs wohnen, über die Erhebung und Verteilung einer Sondersteuer zur Tilgung der Schulden der Buchser Bürger (Werdenberger Ausbürger, die in der Gemeinde Buchs wohnen)

1698 novembre 20.

Mit Erlaubnis von Landvogt Samuel Blumer beschliessen die Ausbürger der Stadt Werdenberg in Grabs durch einen Mehrheitsbeschluss, eine Sondersteuer einzuführen. Grund ist die hohe Schuldenlast der in Buchs wohnhaften Werdenberger Ausbürger, an deren Tilgung sich die Ausbürger in Grabs beteiligen. Folgender Steuereinzug auf St. Georg (25.4.) wird festgelegt:

1. Jede Haushaltung, ob Männer oder Witwen: 2 Dukaten.

2. Jeder junge Mann, der sich verheiratet: 2 Dukaten.

3. Verheiratete Bürger, die im Ausland gelebt haben, ihr Bürgerrecht jedoch nicht aufgegeben und wieder in die Gemeinde ziehen: 2 Dukaten.

4. Ledige Frauen und Männer: 1 Louistaler.

Diese Sondersteuer soll für 24 Jahre bis 1723 gelten. Wenn der Amtsbürgermeister seine Rechnung ablegt, soll derjenige, der für das Kapital verantwortlich ist, auch Rechnung geben.

  • Collocazione: Burgerarchiv Grabs, U 1698-1
  • Data di origine: 1698 novembre 20 (20. tag wintermoneth 1698)
  • Tradizione: Original (Einzelblatt)
  • Stato di conservazione: an den Faltstellen z. T. gebrochen
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 20.0 × 31.5
  • Lingua: tedesco
  • Scriba: David HiltyPersona: , Bürgermeister

  1. Auf Ansuchen der beiden Abgeordneten der in BuchsOrganizzazione: wohnhaften AusbürgerTermine: der Stadt WerdenbergLuogo: , Baumeister Christian RohrerPersona: und Mathias RohrerPersona: , und den beiden BürgermeisternTermine: , MichaelPersona: und David HiltyPersona: , als Abgeordnete der Bürgerschaft von WerdenbergOrganizzazione: , bestätigt der Werdenberger Landvogt am 24. Februar 1697Data: 24.2.1697 folgendes: «Daß wilen vor dißem die burgerTermine: von BuchsLuogo: bittlich an der burgerschafftTermine: angehalten, weilen die gmeind BuchsOrganizzazione: ein zimlichen schuldenlastTermine: gewachsen und die stürsgnoßenTermine: aldorten ein zimliche summa uß ihrer stürTermine: zu nemen ermeretTermine: , daruff dan die burger gmeind uff dz rathhaußTermine: berüöfft worden», um zu sehen, was die Bürgerschaft den AusbürgernTermine: in BuchsLuogo: daran geben kann. Nachdem man gerechnet hat, ist beschlossen worden, dass die Herren Bürgermeister den Ausbürgern in BuchsOrganizzazione: den Rodel geben sollen, damit sie die SchuldenTermine: zurückzahlen und auf den GeorgstagData: 25. aprile (zur Datierung des Georgtages vgl. ausführlicher die Fussnote in SSRQ SG III/4 250-1) einziehen können. Die Anteile der Ausbürger in GrabsOrganizzazione: und SevelenOrganizzazione: sollen von dem Bürgermeister separat verwaltet werden, ausser sie wollen ihre Anteile selber durch ehrliche Personen verwalten lassen. Sollten einige Bürger diesen Spruch nicht annehmen wollen, sollen sie sich vor dem Georgstag beim Landvogt melden (Burgerarchiv Grabs U 1697-1). Aufgrund dieser Erkenntnis stimmen im folgenden Stück ihrerseits die Ausbürger in der Gemeinde GrabsOrganizzazione: auf Bestätigung des Landvogts ab, wie sie diese Sondersteuer einziehen wollen. Die Haushaltungen der Bürger und Ausbürger in Grabs, Buchs und Sevelen bringen die hohe Summe von 2472 GuldenValuta: 2472 fiorini auf (Hilty 1898, S. 33).

    Laut der Bestätigung des Landvogts vom 24. Februar 1697Data: 24.2.1697 handelt es sich um SchuldenTermine: der Gemeinde BuchsOrganizzazione: , welche die Buchser aufgrund eines Beschlusses ihrer SteuergenossenTermine: (der LandleuteTermine: von Buchs) aus ihrer Steuerkasse tilgen wollen. Die Ausbürger in Buchs sind nicht Teil der SteuergenossenschaftTermine: der Landleute, sondern der BürgerschaftTermine: . Doch als Teil der Bewohnerschaft der Gemeinde BuchsOrganizzazione: müssen sie wohl zur Schuldentilgung beitragen, weshalb sie ihrerseits sowohl an die Ausbürger von SevelenOrganizzazione: und GrabsOrganizzazione: als auch an die StadtbürgerschaftTermine: um einen Beitrag aus der Steuerkasse gelangen. Den beiden Urkunden nach zu urteilen, bildet jede Ausbürgerschaft und die Bürgerschaft der Stadt eine separate Steuergenossenschaft. Auch jede Gemeinde der Landleute hat eine eigene Steuergenossenschaft mit einer eigenen Steuerkasse (zu den Grabser SteuergenossenOrganizzazione: vgl. auch OGA Grabs Gruppe I./4; OGA Grabs Gruppe II./1; VI./A/03; VI./A/04; VI./A/08; VI./A/17; zu den Steuergenossen von SevelenOrganizzazione: siehe OGA Sevelen B 90.01; Hagmann 1984, Bd. 2, S. 129–131). Über die SteuergenossenschaftenTermine: ist wenig bekannt: Aus der Steuerkasse («stürTermine: ») werden nicht nur die Steuern an die Obrigkeit abgeliefert; vielmehr dient sie als Fonds, in den auch die Zinsen belehnter Liegenschaften der Genossenschaft oder der Abzug auf Güter einfliessen und aus dem auch Beträge an die SteuergenossenTermine: ausbezahlt werden oder wie in diesem Beispiel gemeinsame Schulden getilgt werden, vgl. dazu die Ausführungen von Mathäus Lippuner zum Urbar der Steuergenossen von 1578Data: 1578 im OGA Grabs Gruppe I./1).

  2. Warum die Gemeinde BuchsOrganizzazione: 1698Data: 1698 so hoch verschuldet ist, ist schwierig zu beurteilen. Da die anderen Bürger und Ausbürger in der Lage sind, sie finanziell zu unterstützen, sind die SchuldenTermine: kaum auf äussere Einflüsse wie Kriege, Krankheiten, Naturkatastrophen u. ä., die wohl alle gleichermassen betroffen hätten, zurückzuführen. Möglicherweise liegt die Ursache in einem langjährigen und teuren Gerichtsverfahren der Gemeinde BuchsOrganizzazione: mit MüllermeisterTermine: Thomas SennPersona: von AltendorfLuogo: um das WasserTermine: , das der Müller unterhalb Altendorf widerrechtlich für seine neue MühleTermine: ableitet: 1693Data: 1693 erwirken mehrere Abgeordnete von Buchs in GlarusLuogo: ein Urteil (PGA Buchs U 10), das jedoch den Streit nicht beendet, da 1695Data: 1695 in der gleichen Sache eine Besichtigung der Streitsache durch den Landvogt und mehrere Amtleute durchgeführt wird (LAGL AG III.2409:106). Der Streit endet schliesslich 1696Data: 1696 durch einen Schiedsspruch des Landvogts mit seinen Amtleuten, der in einen Kauf der Mühlen und der SägereiTermine: für 6500 Gulden durch die Gemeinde Buchs von Müllermeister SennPersona: mündet: «Erstlichen daß haußTermine: sammt den zwei darin stehenden mülli hüffenTermine: und der darzu gehörigen rächtsammen, so an der CreuzgaßLuogo: stehen thuth, zum anderen daß hauß sambt drey darin begreiffenen meülli heüffenTermine: zu AltendorffLuogo: , zum driten daß alte und obere hauß sambt dem darnebendt stehenden alten meülleTermine: recht sambt stallTermine: und gärthenTermine: , [...]Irrilevanza editoriale zum vierthen die sagenTermine: mit ihrem gebeüw, fünfftens die werkreibeTermine: wie auch zwey stämpfTermine: mit allen und jeden derselben rechtsammenen» (PGA Buchs U 11 A-1; zu den Zahlungsmodalitäten siehe PGA Buchs U 12 A-1). Es ist gut möglich, dass die teueren Verfahrenskosten zusammen mit dem hohen Preis der Mühlen und der Sägerei die finanziellen Mittel der Gemeinde deutlich überstieg.

Testo editionale


Willen die burgerTermine: der gmeindt BuchßOrganizzazione: ,1 willen sie in ein zimlichen
schulden lastTermine: gewachsen, deswegen sie bey gmeiner burgerschafftTermine: Organizzazione: 2
pitlich angehalten, daß man ihnen mit einem stuckh geltTermine: begegnen
wurde, damit sie desto eher bey dem ihren bleiben und den schuldenTermine:
wehren könten. Welches ihnen vergünstiget, übrigen zwey gmeindenTermine: ,
GrabsOrganizzazione: und SeffellenOrganizzazione: , nach parte auch zu gestelt worden.
Über welches die burger der gmeind GrabsOrganizzazione: 3 sich uff rattificattion und guottheisen
unsers hochgeacht, gndgnädigen und gebiethenden herren lvogtslandvogt und zügher
Samuel BluomersPersona: erkenth, ermehretTermine: und beschlosen, daselbige
einem ehrlichen man zeübergeben, welcher nechstkünfftigen st. Jörgen
tag anno 1699
Data: 25.4.1699 (scadenza)
solle von den übergebnen schuldenTermine: solle ihnziehenTermine: und
uff jede verehlicheti burgerliche haußhaltungTermine: , es seigend mänerTermine:
oder witfrauwenTermine: , solle 2 dugathenValuta: 2 ducati geben.
Glichmesig sol es fürbaßhin und inßkünfftig mit knabenTermine: , die sich verhürathen und
hochzitTermine: gehalten, uff nechst komende st. Jörgen tagData: 25.4.1699 (scadenza) auch geschehen.

Ebnermasen gegend burgerenTermine: , die an der främbdeTermine: und ihr burgerrechtTermine: nit verzogenTermine: und sich wider in der gmeind haußheblich sezen
tethen. Den selben sollen glichmäßig, wie oben vermelt, die 2 dugathenValuta: 2 ducati ,
so fern sie verehelichet, uff nechst komenden st. Jörgen tagData: 25.4.1699 (scadenza) auch geben
werden.
Betreffende die ledigenTermine: persohnen, so biß uff 40 jarrTermine: Età: 40 anni und
darüber alt und sich nit verhürateth, sol jeder persohn, es sey man
oder weib
Termine:
, ein LoißtallerValuta: 1 Louis blanc uff nechst komenden st. Jörgen tagData: 25.4.1699 (scadenza) geben
werden und vor nit.
Welches terminiert und dan gestelt verdüter
masen uff 24 jarrPeriodo: 24 anni, da man zelt 1723Data: 1723. Über bestimte zitAggiunta al di sopra della rigaa solle es wider
gmeinglich den burgeren der gmeind GrabsOrganizzazione: verfahlen sein, nach
belieben mit demselbigen zu verfahren, bey welchem wir oberkeitlich
sollen geschüzt und geschirmet werden.
Es sol auch der jenige, der
diß cappithalTermine: under handen hat, alweg, wan der amptsburgermsamptsburgermeisterTermine: sein rechnigTermine: ableith, auch spezificierliche rechnig geben.

Beschehen, den 20. tag wintermoneth 1698Data di origine: 20.11.1998 jahrr.

Durch mich verzeichnet, Davidt HiltiPersona: .
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[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XVII:]
No 46,
verzeichnus,
wie sich die burger der
gmeindt GrabsOrganizzazione: mit
ihrem besonderen capithalTermine:
zu verhalten oder selbiges
laut mehrsTermine: anwenden
sollen,
lauth inhalts.
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Annotatione

  1. Aggiunta al di sopra della riga.
  1. Ausbürger der Stadt Werdenberg, die in der Gemeinde Buchs wohnhaft sind.
  2. Vgl. dazu den Kommentar.
  3. Ausbürger der Stadt Werdenberg, die ausserhalb der Stadt in der Gemeinde Grabs wohnhaft sind.