SSRQ FR I/2/8 65.38-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 65.38-1
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François Franex, Claude Corminboeuf – Anweisung
1623 October 12.
Edition Text
François FranexPerson: Outdent, den man in ewigkheit vereidetTerm: , hußfrauw1
bittet, ime etwas termyns zu vergünstigen, syner sachen
ordnung zu schaffen mögen und mit den glöubigernTerm:
abzumachen. Hat ein monatDuration: 1 month erlangt
mit lobungTerm: , sich darzwüschen gegen niemanden zu
rechenTerm: .
bittet, ime etwas termyns zu vergünstigen, syner sachen
ordnung zu schaffen mögen und mit den glöubigernTerm:
abzumachen. Hat ein monatDuration: 1 month erlangt
mit lobungTerm: , sich darzwüschen gegen niemanden zu
rechenTerm: .
Femme du chastelain2Outdent de CugiePlace: insteTerm: pour la liberation de son
mary. Daruff ist das erst und anders
examenTerm: oder ein ußzug derselbigen verlesen worden.
Darin vil wichtige artikhel der improcedurTerm: ,
corruption, extorsionenTerm: , unlutterkheit und andere
bubenstüklinen halben, etlich auch so nach der hexeryTerm:
thunkhen wöllendt, begriffenTerm: . Darüber
soll man im für den anfang erfragen und widerbringen. Darzwüschen wirt man mit dem
angeberTerm: FranexPerson: fürfahrenTerm: .
mary. Daruff ist das erst und anders
examenTerm: oder ein ußzug derselbigen verlesen worden.
Darin vil wichtige artikhel der improcedurTerm: ,
corruption, extorsionenTerm: , unlutterkheit und andere
bubenstüklinen halben, etlich auch so nach der hexeryTerm:
thunkhen wöllendt, begriffenTerm: . Darüber
soll man im für den anfang erfragen und widerbringen. Darzwüschen wirt man mit dem
angeberTerm: FranexPerson: fürfahrenTerm: .
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