SSRQ FR I/2/8 207.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 207.10-1
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Catherine Repond – Anweisung
1731 luglio 13.
Testo editionale
BefelchTermine:
An den hochgeehrten hAbbreviazione alt bburgermeisterTermine: GottrauuPersona: , sich alCorrezione sovrascritto, sostituisce: nahäroTermine: zu begeben
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagTermine: alß der fürnehmenden examinationTermine:
der einligender Catherine RepondPersona: beywohnen könne;
ehehaffteTermine: noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenTermine:
wißen wirdt.
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagTermine: alß der fürnehmenden examinationTermine:
der einligender Catherine RepondPersona: beywohnen könne;
ehehaffteTermine: noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenTermine:
wißen wirdt.
Die im Bößen thurnLuogo: einligende Catherina RepondPersona: von VillarvollardLuogo:
soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten hhherren eines wohl
bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTermine:
mit dem teüffellTermine: , wie, wo und wan solche geschehen, ob es
schrifftlich oder auf welche manier. 2do ob sie dem menschen
und vichTermine: leibs krankheiten angeblasenTermine: oder sonsten schaden
zugefüegt, seye mit eyerenTermine: oder anderwärtig,
und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für
[p. 398]Interruzione di paginafürDa correggere in: b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens
gewesen, mehreren leüthenTermine: , so dan auch dem vichTermine: übelsTermine: an zu
hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.
3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTermine: verharret,
und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist,
diß aber in generalibus terminisCambio di lingua: latino und ohne nambsung ihrer
schwäster1. 4to specialiter und umbständtlichen soll sie
befragt werden über die ergangenheit des emfangnen
büchßen schutzTermine: ; so dan auch wie, wo und wan und waß
für schaden sie der DllesDemoiselles von BellerochePersona: außgewürcktTermine: ;
und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen
inquisitionTermine: undt außaagen examiniert. Ubrigens werde
sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau
des scharpffrichtersTermine: oder bettelvögtinnen überall
geschohrenTermine: , mit warmen wasser gewaschen und
nachwerthsTermine: ihro ein benediciertesTermine: kleid angethan,
so dan auch ein agnus deiTermine: , ihro geweichtesTermine: wasser
zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen.
Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTermine:
beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt,
dorten sich einzufünden.
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