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SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe

Citazione: SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Anweisung

1731 luglio 13.

  • Collocazione: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 397–398
  • Data di origine: 1731 luglio 13 (13ten julliiCambio di lingua: latino [1731])
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Lingua: tedesco

Testo editionale

BefelchTermine:

An den hochgeehrten hAbbreviazione alt burgermeisterTermine: Nell'originale: b GottrauuPersona: , sich alCorrezione sovrascritto, sostituisce: nahäroTermine: zu begeben auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so wohl dem rathschlagTermine: alß der fürnehmenden examinationTermine: der einligender Catherine RepondPersona: beywohnen könne; ehehaffteTermine: noth vorbehalten, welche er ihr gnadenNell'originale: g forzustehlenTermine: wißen wirdt.

Die im Bößen thurnLuogo: einligende Catherina RepondPersona: von VillarvollardLuogo: soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten herrenNell'originale: hh eines wohl bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungTermine: mit dem teüffellTermine: , wie, wo und wan solche geschehen, ob es schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen und vichTermine: leibs krankheiten angeblasenTermine: oder sonsten schaden zugefüegt, seye mit eyerenTermine: oder anderwärtig, und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für [p. 398]Interruzione di paginafürCorretto da: b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens gewesen, mehreren leüthenTermine: , so dan auch dem vichTermine: übelsTermine: an zu hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.
3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenTermine: verharret, und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist, diß aber in generalibus terminisCambio di lingua: latino und ohne nambsung ihrer schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie befragt werden über die ergangenheit des emfangnen büchßen schutzTermine: ; so dan auch wie, wo und wan und waß für schaden sie der DemoisellesNell'originale: Dlles von BellerochePersona: außgewürcktTermine: ; und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen inquisitionTermine: undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau des scharpffrichtersTermine: oder bettelvögtinnen überall geschohrenTermine: , mit warmen wasser gewaschen und nachwerthsTermine: ihro ein benediciertesTermine: kleid angethan, so dan auch ein agnus deiTermine: , ihro geweichtesTermine: wasser zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen. Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationTermine: beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt, dorten sich einzufünden.

Annotatione

  1. Correzione sovrascritto, sostituisce: n.
  2. Corretto da: .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPersona: .