SSRQ ZH NF I/1/3 49-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), da Michael Schaffner
Citazione: SSRQ ZH NF I/1/3 49-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Zunftbrief der Konstaffel
1490 dicembre 11.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StAZH W I 15.1
- Data di origine: 1490 dicembre 11 Tradizione: Original
- Supporto alla scrittura: Pergament
- Formato l × a (cm): 37.0 × 30.5 (Plica: 5.0 cm)
- 1 sigillo:
- Stadt ZürichPersona: , perduto
- Lingua: tedesco
-
Edition
- QZZG, Bd. 1, Nr. 169
Altre tradizioni
- Collocazione: StAZH B II 5, fol. 57r-58v
- Data di origine: 1490 dicembre 11 Tradizione: Zeitgenössische Abschrift
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 21.0 × 28.5
- Lingua: tedesco
Commento
Bürgermeister und RatOrganizzazione: stellten die vorliegende Urkunde gemeinsam mit denjenigen der zwölf ZünfteOrganizzazione: aus. Sie verfügt über einen mit diesen übereinstimmenden Aufbau, wobei im Vergleich zu den ZünftenOrganizzazione: der Abschnitt zu gewerbespezifischen Regelungen fehlt. Dies erklärt sich daraus, dass die KonstaffelOrganizzazione: keine entsprechende Aufsichtsfunktion auszuüben hatte. Zeitgenössische Abschriften der Zunftbriefe finden sich in den Stadtbüchern (Zürcher Stadtbücher, Bd. 3/1, S. 98-114, Nr. 99). Dort sind jedoch nur diejenigen von KonstaffelOrganizzazione: und SaffranOrganizzazione: vollständig wiedergegeben, für die anderen Zünfte hingegen jeweils lediglich die sie speziell betreffenden Abschnitte. Während es sich bei den Zunftbriefen im Wesentlichen um Erneuerungen älterer Bestimmungen handelt, stellt die vorliegende Urkunde für die KonstaffelOrganizzazione: die erste ihrer Art dar. Darin äussert sich die zunehmende Angleichung der KonstaffelOrganizzazione: an die ZünfteOrganizzazione: , wie sie bereits im Vierten Geschworenen Brief vollzogen wurde (SSRQ ZH NF I/1/3 27-1; vgl. Brühlmeier/Frei 2005, Bd. 1, S. 105). Die Zunftbriefe wurden als zugehörig zum Geschworenen Brief betrachtet und dementsprechend mehrfach gemeinsam mit diesem kopiert (StAZH B III 6, fol. 34r-53v; StAZH B III 5, fol. 124r-159v). Im Original erhalten sind, neben der vorliegenden Urkunde der KonstaffelOrganizzazione: , die Zunftbriefe von SchiffleutenOrganizzazione: , ZimmerleutenOrganizzazione: , SaffranOrganizzazione: , MeisenOrganizzazione: und WeggenOrganizzazione: (SSRQ ZH NF I/1/3 45-1; SSRQ ZH NF I/1/3 46-1; SSRQ ZH NF I/1/3 47-1; SSRQ ZH NF I/1/3 48-1; SSRQ ZH NF I/1/3 44-1) sowie der Zunft zur SchneidernOrganizzazione: (ZBZ ZA Schn 2).
Im Rahmen des Ersten Geschworenen Briefs wurde im Jahr 1336 neben den 13 ZünftenOrganizzazione: auch die KonstaffelOrganizzazione: erwähnt als Vereinigung des nicht-zünftigen Anteils der Stadtbürgerschaft, die in erster Linie Adlige und wohlhabende Kaufleute umfasste (QZZG, Bd. 1, Nr. 3, S. 14). Die KonstaffelOrganizzazione: repräsentierte zur Zeit ihrer Entstehung die gesellschaftliche Führungsschicht, deren Mitglieder einen grossen Anteil der wichtigsten Ämter der Stadt in Anspruch nahmen, einen adligen Lebensstil pflegten und im Rahmen mehrerer exklusiver Trinkgesellschaften zusammengeschlossen waren. Als gemeinsame Trinkstube der KonstafflerOrganizzazione: ist ab der Wende zum 15. Jahrhundert das Haus zum RüdenLuogo: bezeugt (Illi 2003, S. 27). Bereits während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, verstärkt aber im 15. Jahrhundert, näherten sich Konstaffel und ZünfteOrganizzazione: einander an. Dies äusserte sich einerseits am gesellschaftlichen Aufstieg einer wachsenden Anzahl vermögender handwerklicher Familien, die als Zunftmeister zunehmend den Kleinen RatOrganizzazione: dominierten und sich ihrerseits am adligen Lebensstil der KonstafflerOrganizzazione: zu orientieren begannen. Andererseits übernahm die KonstaffelOrganizzazione: zünftige Elemente: Dazu gehören bruderschaftliche Einrichtungen wie eine sogenannte «Büchse», also eine Sparkasse zur Unterstützung von kranken Mitgliedern sowie zur Ausrichtung von Begräbnissen und Seelmessen (vgl. zur Einrichtung der Büchse im Jahr 1417 Zürcher Stadtbücher, Bd. 2/2, S. 278-279, Nr. 68 sowie Illi 2003, S. 44).
Im Rahmen der vorliegenden Regelung wurden der KonstaffelOrganizzazione: erstmals auch die grösstenteils nicht-zünftigen städtischen Unterschichten zugeteilt, zu denen beispielsweise Tagelöhner, Bettler und die Bewohner des Quartiers im KratzLuogo: gehörten. Im Jahr 1494 suchte die KonstaffelOrganizzazione: ihren Geltungsbereich noch auszuweiten, indem sie auch Personen aus dem Gebiet vor den Stadtmauern aufnahm, wodurch sie jedoch in Konflikt mit der Wacht WollishofenLuogo: geriet (QZZG, Bd. 1, Nr. 172). Einige Zeit später unterstützte sie im Rebbau tätige Lohnarbeiter bei ihrem Versuch, nicht wie die eigenständigen RebleuteOrganizzazione: in die Zunft zur ZimmerleutenOrganizzazione: zu dienen, sondern sich der KonstaffelOrganizzazione: anzuschliessen (SSRQ ZH NF I/1/3 73-1). Die Namen der Mitglieder der KonstaffelOrganizzazione: sind in den sogenannten Fronfastenrödeln überliefert (StAZH W I 15.115.1). Alleinstehende Frauen und Witwen, sofern sie nicht von ihrem verstorbenen Mann ein Zunftrecht hatten übernehmen können, waren ebenfalls der KonstaffelOrganizzazione: zugeteilt. In der Reformationszeit fanden sich auch aus ihren Klöstern ausgetretene Geistliche in der Gesellschaft. Die bekannteste unter ihnen war die letzte Äbtissin des FraumünstersOrganizzazione: , Katharina von ZimmernPersona: .
Während auf diese Weise die Konstaffel im späten 15. Jahrhundert und während des ersten Viertels des 16. Jahrhunderts ein sehr heterogenes Sammelbecken innerhalb der städtischen Bevölkerung darstellte, verstärkten sich ab 1550 wiederum Tendenzen des Abschlusses, wodurch sie sich im Verlaufe der Frühen Neuzeit wieder stärker in Richtung ihrer ursprünglichen Funktion als exklusive Trinkstube wohlhabender Kreise entwickelte.
Zur Geschichte der KonstaffelOrganizzazione: vgl. Illi 2003; zur vorliegenden Urkunde im Kontext der Zunftbriefe vgl. Brühlmeier/Frei 2005, Bd. 1, S. 93-98; zum Verhältnis der Zunftbriefe zur Rechtspraxis vgl. Heusinger 2011; zum Haus zum RüdenLuogo: vgl. KdS ZH NA III.II, S. 78-91.
Testo editionale
Annotatione
- Variante alternativa in StAZH B II 5, fol. 57v: und gehoͤren.↩
- Omissione in StAZH B II 5, fol. 57v.↩
- Variante alternativa in StAZH B II 5, fol. 58v: uff.↩
- Zur Stellung von Witwen in den ZürcherLuogo: ZünftenOrganizzazione: vgl. auch Brühlmeier/Frei 2005, Bd. 1, S. 265-267.↩
Regesto