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SSRQ ZH NF II/11 152-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig

Citazione: SSRQ ZH NF II/11 152-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Kundschaften in Bezug auf den Angriff der Färbermeister der Stadt Zürich auf Kaspar Abegg, Färber in Wollishofen

1729 marzo 30.

In verschiedenen Kundschaften wird berichtet, dass, nachdem die Färbermeister der Stadt Zürich von Abegg freundlich empfangen wurden, dieser ihnen aufgrund ihrer grossen Zahl den Zugang zu seiner Färberei verwehrte, worauf sie ihn verletzten und sich gewaltvoll Zutritt zu seiner Färberei verschafften. Die durch den Lärm herbeigeeilten Leute wurden beschimpft, und ihnen wurde bei Einmischung mit Gewalt gedroht. Ihr Handeln rechtfertigten die Färber gegenüber den Augenzeugen mit einer obrigkeitlichen Erlaubnis.

  • Collocazione: StAZH A 120, Nr. 61
  • Data di origine: 1729 marzo 30 (Undatiert, frühestens am Tag des Vorfalls)
  • Tradizione: Aufzeichnung, Heft (4 Blätter)
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 22.5 × 33.5
  • Lingua: tedesco

Die Färber wurden in den Zunftbriefen vom 28. April 1431 (Krämerzunftbrief, StAZH B II 5, fol. 17v-20v; Edition: QZZG, Bd. 1, Nr. 119/I; Zürcher Stadtbücher, Bd. 3/1, S. 42-45, Nr. 51/I; Wollweberzunftbrief, StAZH B II 5, fol. 23v-25r; Edition: Zürcher Stadtbücher, Bd. 3/1, S. 48-50, Nr. 51/V) als freies Gewerbe deklariert, das keiner Zunft zugehörig sein sollte. Stattdessen konnten sie wählen, welcher Zunft sie angehören wollten und deren Gewerbe zusätzlich zum Färben treiben oder sie konnten sich der KonstaffelOrganizzazione: anschliessen. Die KonstaffelOrganizzazione: musste seit dem Vierten Geschworenen Brief von 1489 (SSRQ ZH NF I/1/3 27-1) alle Vertreter von freien Berufen aufnehmen, sofern sie nicht in den Zünften unterkamen; damals wurden alle in der Stadt sesshaften Bewohner, die keiner Zunft angehörten, der KonstaffelOrganizzazione: zugeteilt, auch die Witwen und die Unterschichten aus dem KratzquartierLuogo: . Diese Freiheit der Färber wurde 1490 noch einmal wiederholt (SSRQ ZH NF I/1/3 47-1). 1582 traten aber die Meister des Färberhandwerks gemeinsam auf und klagten gegen einen färbenden Weber. Der RatOrganizzazione: wies die Klage noch ab, da Färben ein freies Handwerk sei (StAZH B V 35, fol. 487v; Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 526, S. 369). 1599 erhielten aber die Schwarzfärber das Recht, gegen Stümpler vorzugehen. Sie hatten argumentiert, dass sich die Färbermeister überregional zusammengeschlossen hätten, um die Qualität des Handwerks zu sichern, und nun hätten sich die Färber von BernLuogo: , FreiburgLuogo: und SolothurnLuogo: von ihnen abgewandt, da es in ZürichLuogo: einem Stümpler erlaubt worden sei zu färben (StAZH B V 59, fol. 48r-49r; Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 627, S. 446). Als 1627 einem aus dem VeltlinLuogo: zugezogenen Glaubensflüchtling das Färben verboten wurde, nützte dessen Einwand, Färben sei eine freie Kunst, nichts mehr (StAZH B V 56, S. 374-378; Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 815, S. 546-547). Hier zeigt sich der Unterschied zwischen der (politischen) Zunft und dem «Handwerk», der gewerblichen Vereinigung (vgl. Meier 1986, S. 66, und auch schon Sulzer 1944, S. 95): Die Zunftfreiheit der Färber blieb bestehen und wurde auch im Siebten Geschworenen Brief von 1713 noch bestätigt (StAZH C I, Nr. 550 b; Teiledition: QZZG, Bd. 2, Nr. 1250, S. 791-795). Dies bedeutete aber letztlich nur, dass die Färber wählen konnten, welchem politischen Wahlgremium sie angehören wollten. Hingegen hatten sich die Färbermeister als gewerbliche Vereinigung spätestens seit Ende des 16. Jahrhunderts organisiert und versuchten zunehmend erfolgreich, gegen die Tätigkeit von Nichtangehörigen des Handwerks vorzugehen. Die Obrigkeit wiederum schien eher an einer territorialen als an einer personen- oder gruppenbezogenen Regulierung interessiert und zielte darauf ab, das Färben auf Marktflecken zu beschränken, wobei auch schon mal eine Gemeinde, in der bereits ein Färber ansässig war, zum Marktflecken erhoben wurde (StAZH B II 569, S. 27; Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 1040, S. 665-666, nachdem dieses Anliegen der Gemeinde zunächst wegen Einspruch der Färber noch abgewiesen worden war, vgl. StAZH B II 566, S. 25-26; Regest: QZZG, Bd. 2, Nr. 1034, S. 662).

Im vorliegenden Fall war Hans Caspar AbeggPersona: offenbar bereits einmal Mitglied des Handwerks der Färber gewesen und hatte am 28. Februar 1729 vor den versammelten Meistern einen Antrag auf Wiederaufnahme als «ehrlichen mitmeister» gestellt. Nach der Darstellung AbeggsPersona: wurde ihm dies auch gewährt, mit der Auflage, einerseits die in solchen Fällen übliche Zahlung zu entrichten und andererseits künftig nicht mehr in WollishofenLuogo: zu färben. AbeggPersona: bezahlte die Abgabe und versprach, das Färben in WollishofenLuogo: zu unterlassen, sobald er sein gekauftes Haus habe in Besitz nehmen können (StAZH A 120, Nr. 60). Allerdings dauerte der Streit um die Färbeerlaubnis in WollishofenLuogo: schon länger an: Bereits 1727 hatte der RatOrganizzazione: AbeggsPersona: Bitte, in WollishofenLuogo: eine kleine Färberei betreiben zu dürfen, abgewiesen, ihm aber eine Frist bis Martini (11. November) 1728 gewährt (StAZH B II 776, S. 102). Schon gegen diese Fristerstreckung hatten die Färber beim RatOrganizzazione: protestiert (StAZH B II 766, S. 117). Als das Handwerk der Färber feststellte, dass AbeggPersona: im März 1729 immer noch in WollishofenLuogo: tätig war, schickten sie ihm am 27. März 1729 einen Brief, in dem sie ihn aufforderten, sein Wort zu halten, sonst würden die Meister seine Färberei in 6 Tagen eigenhändig unbrauchbar machen (StAZH A 120, Nr. 59). In seinem oben bereits zitierten Antwortschreiben legte AbeggPersona: zwar seine Sicht der Dinge dar und dass die Meister ihm die Übergangsfrist seines Erachtens gewährt hätten (StAZH A 120, Nr. 60). Die Situation eskalierte jedoch am 30. März, als eine Gruppe von Färbern noch vor Ablauf der gesetzten Frist zu AbeggsPersona: Haus zog, wo sich ein Streit entspann. Dabei entstand nicht nur erheblicher Sachschaden (vgl. StAZH A 120, Nr. 62 für eine Auflistung der Schäden und StAZH A 120, Nr. 66 für die Rechnung für die Ofenreparatur), AbeggPersona: wurde auch an Kopf, Brust und dem linken Arm verletzt und musste von seinem Vetter Adrian AbeggPersona: und vom Wundarzt Diethelm HeideggerPersona: medizinisch behandelt werden (StAZH A 120 Nr. 63, Nr. 64 und Nr. 68).

Testo editionale

Oberkeitlich verhörte kondtschafften

1. Herr hauptmann LavaterPersona: sagte aus, daß in währender mittag-mahlzeitPeriodo: a mezzogiorno ein kerrli kommen, sagende, es kommind etwann 30Quantità: 30 färwer, worüber hrAbbreviazione AbeggPersona: seine porten beschlosen; er, hrAbbreviazione LavaterPersona: , habe sich nit sehen lasen, wol aber bey dem fenster gehorchet und gehört, daß hrAbbreviazione AbeggPersona: selbige freündtlich empfangen, jedoch auff der hrAbbreviazione ferweren offtmahliges begähren, daß er die porten öffnen solle, solches zuthuen geweigeret, ihnen ab dem mäuerli antwortend, es seyind ihren zuviel etcAbbreviazione. Nach vielem tumultuiren seye hrAbbreviazione AbeggenPersona: magd kommen, jamerende und sagende: «HrAbbreviazione hauptmannNell'originale: hauptm kommet und helfet, mann schlagt den hrAbbreviazione zutod». Worüber er gegangen und hrAbbreviazione AbeggPersona: verwundt, jedoch auff den füesen stehend, angetroffen, und nachdemme hrAbbreviazione LavaterPersona: sie, die vollen yffer warend, abgemahnet und begährt, daß mann einen schärrer beschicke, habend hrAbbreviazione ZureichPersona: , SchuffelbergerPersona: und WüestPersona: gesagt, es brauche kein schärrer, wir wollend den ketzerNell'originale: k nach kalt machen. Darüber hrAbbreviazione LavaterPersona: sie so viel möglich besämfftiget und ihnen offerirt die werchstatt und gemächer zuöffnen, und nur begährt, daß sie wartind, biß mann die schlüsel bringe. So sie aber nit thuen wollen, sondern gwalt gebraucht, das farbhaus eröffnet, des keßel weggenommen etcAbbreviazione. Unter anderem hrAbbreviazione SchuffelbergerPersona: gesagt: «Der teüffels ketzer zedul mus nach reden, wo ich im sack hab». Item hrAbbreviazione WüestPersona: sage, an dem verfluchten orth seye er auch gewesen und habe gearbeitet; wie der schlaghandel passirt, seye er nit darbey gewesen, könne über obbesagtes keinen mehreren bericht erstatten.

2. David AsperPersona: von WollishofenLuogo: sagte aus, daß ein mensch zu ihme kommen, sagende, es seyind viel leüth bey hrAbbreviazione AbeggPersona: . Darüber er auch zugegangen, als der schlaghandel schon fürbey ware; habe nach gehört wüeste wort ausgiesen, und unter anderem mann sollte ihn kalt machen; darüber hrAbbreviazione SchuffelbergerPersona: zu ihme kommen, sagende: «Mache dich fort du ketzer, waß gehet dich diß an.»

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3. Jacob AsperPersona: von daselbsten sagte, er habe ein gwül gehört, worauff er gesehen, daß die hhrAbbreviazione und mrAbbreviazione färwere die kesel außhin genommen, welche geschwohren und wüeste wort geredt, und unter anderem gehört, sie wollind ihn kalt machen.

4. Johannes HausheerPersona: , gsellenwirth, berichtete, daß die hhAbbreviazione und mrAbbreviazione ferwer gesagt, sie habind den donnershund, den ketzer, sie wollind ihm gnueg geben, sie wollind den krempel kalt machen. Item seckelmeisterNell'originale: seckelmr LandoltPersona: in EngiLuogo: sage, es seye oberkeitlichen befehl, mann solle sich des geschäffts nüt annemmen.

5. Johannes BleüwlerPersona: berichtete, das er erst nach dem schlaghandel kommen, habe viel bloße tegen gesehen und zuschlagen, auch fluchen und schweeren gehört. Item die hhrAbbreviazione und mrAbbreviazione ferwere habind ihren habenden oberkeitlichen gewalt vorgeschützt; auch sie ihme in dem heimbweg sein saamen hanfländli vertrampet.

6. WachtmeisterNell'originale: Wachtmr Jacob KienastPersona: sagt aus, daß er gesehen mit bloßen tegen auff hrAbbreviazione AbeggenPersona: zuschlagen, und daß ihn einer bym kragen gehabt etcAbbreviazione. Es seye auch einer von den ferweren zu ihme kommen, sagende: «Du teüffelsNell'originale: t ketzer, wann du dich nicht wegmachest, so kriegst auch schläg.»

7. Johannes KienastPersona: berichtete, das er gesehen die hhAbbreviazione und mrAbbreviazione färwere ankommen und mit hrAbbreviazione AbeggenPersona: reden; seyind hinten umben die gaß hinab geloffen, die tegen gezuckt, über die maur hineyn steigen etcAbbreviazione. Fluchen und schweeren gehört, aber eigentlich nit verstanden. Nota beneNell'originale: NB als er dißes außagte, redte hrAbbreviazione WägmannPersona: in pleno ihme yn, er rede wie ein meineyden ketzer.

8. SchulmeisterNell'originale: Schulmr Rudolff HornersPersona: ausag ist, daß er von hrAbbreviazione ZureichenPersona: gehört sagen, sie wollinds dem donners hund machen.

9. Conrad LandißPersona: weißt nichs zu berichten alß den gehörten tumult.

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10. Jacob JägerPersona: , so beym anfang geweßen, sagte auß, daß er gesehen die hhAbbreviazione und mrAbbreviazione färwere ankommen, bey hAbbreviazione AbeggenPersona: anklopfen, welcher sie freündtlichNell'originale: freündt empfangen, jedoch weilen ihren zuviel warend, die porten nicht öffnen wollen, worüber sie gewallt gebraucht, durch den hag und über die mur hineyn gestigen, mit steinen nach hrAbbreviazione AbeggPersona: geworffen, auff ihne zugeschlagen, so das er hinter dem farbhaus eingesuncken, schweeren und fluchen gehört, auch sagen, daß sie hierzu oberkeitliche bewilligung habind.

11. Heinrich HornerPersona: berichtete, daß als hrAbbreviazione AbeggPersona: die porten nit öffnen wollen, sondern recht fürgeschlagen, sage einer von den ferweren «hinten ummen», worüber sie durch den hag und über die maur hineyn gestigen, und gesehen mit bloßen tegen auff hAbbreviazione AbeggenPersona: zuschlagen, fluchen und schweeren gehört. Item gehört sagen, sie wollind ihn kalt machen; mehr, sie habind oberkeitliche bewilligung.

12. Caspar HornerPersona: , welcher zuspath kommen, weiß nichts zuberichten, als daß herr SchuffelbergerPersona: ihme, HornerPersona: , wüste wort angehenckt, er solle sich wegmachen, sie habind oberkeitliche bewilligung.

13. Johannes HornerPersona: sagte aus, das, als hrAbbreviazione AbeggPersona: die hhrAbbreviazione ferwer nit habe wollen hineyn laßen, sondern recht vorgeschlagen, seyind sie hineyn gestigen, und habe gesehen mit kanen und tegen auff hrAbbreviazione AbeggenPersona: zuschlagen, und von einem gehört sagen, wann er a ihnen einene streich geben hette, hette er müesen zboden bleiben.

14. Gschwohrner Heinrich HausheerPersona: sagte aus, daß herrn AbeggPersona: nit gesehen schlagen, weilen er zuspath kommen, jedoch habind die hhAbbreviazione und mrAbbreviazione ferwere sie gewahrnet, sie sollind hinweg gehen, die sach gange sie nichts an, sie habind oberkeitliche verwilligung.

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15. Gschwohrner Heinrich ZellerPersona: sagte aus, daß hrAbbreviazione AbeggPersona: die ferwer nit habeb wollen hineyn laßen, weilen zuviel warend, sonder ihnen recht vorgeschlagen; da habs geheisen hinten umben, seyind über den hag und maur hineyn gestigen; hrAbbreviazione AbeggPersona: sage nachmahls: «Ihr herren, haltet inn, ich schlage eüch das recht vor.» Habe aber gesehen mit tegen und stecken auff ihne, hAbbreviazione AbeggenPersona: , zuschlagen; fluchen und schweeren gehört.

16. Hans Ulrich BolleterPersona: , ermeldten ZellersPersona: knecht, sagt, er habe gesehen mit tegen und kanen auff hrAbbreviazione AbeggenPersona: zuschlagen; einer von den ferweren seye zu ihme kommen, sagende: «Du faulen ketzer, gange weg, es gehet dich nichts an» etcAbbreviazione.

17. Jacob HausheerPersona: , deß ZellersPersona: anderer knecht, sagt ein gleiches aus.

18. Heinrich WäberPersona: sagt, er habe gesehen die hhAbbreviazione und mrAbbreviazione färwere gegen hrAbbreviazione AbeggenPersona: haus spatzieren, welche er mit guten worten empfangen, jedoch nit öffnen wollen, sonder recht fürgeschlagen; hierüber sie gwalt gebraucht, sie gheißen weggahn, sie habind oberkeitliche bewilligung etcAbbreviazione; einer von hrAbbreviazione ferweren habe gesagt, er, hrAbbreviazione AbeggPersona: , habe ihnen schon manches stuck brodt auß dem maul gestollen, er müese es nunmehro nicht mehr thuen

19. Jacob WäberPersona: , dese sohn, berichtet, daß er gesehen die hhrAbbreviazione und mrAbbreviazione ferwer mit bloßen tegen umbeinanderen fahren, es seyind ungfahr 4 bloß degen gseyn etcAbbreviazione. Habe auch gehört sagen, wann er sich gewehrt hette, müeste er kalt auff dem boden ligen.

20. Johannes HausheerPersona: sagte aus, das er zu dem schlaghandel zu spath kommen, jedoch von weitnus die degen sehen glitzeren, aber nit gesehen schlagen; flüch und schwühr gehört.

21. Heinrich AsperPersona: , der schuhemacher, sagte aus, daß er die hhAbbreviazione und mrAbbreviazione ferwer habe gesehen hineyn steigen, mit den tegen auff [p. 5]Interruzione di pagina hrAbbreviazione AbeggenPersona: zuschlagen, mann habe aber ihne geheißen wegmarchiren, dann sie habind oberkeitliche bewilligung etcAbbreviazione. HrAbbreviazione haubtmannNell'originale: hbtmann LavaterPersona: habe ihme befohlen, ein schärrer zuhollen, allein der schulmeister, so ein pferdt hate, habe es verrichtet.

22. Jacob BauwmannPersona: sagte aus, er habe gesehen hrAbbreviazione AbeggenPersona: mit dem tegen blessiren, fluchen und schmählen gehört; allein der fürgeschützte oberkeitliche gewallt habe sie hinter halten etcAbbreviazione.

23. Jacob BauwmannPersona: , sein sohn, sagt ein gleiches, außert daß er zu dem schlaghandel zuspath kommen.

24. Kilchmeyer Heinrich FrymannPersona: sagt aus, daß er hrAbbreviazione AbeggenPersona: gesehen niderschlagen etcAbbreviazione; es seye oberkeitliche bewilligung, sollind sich nichts annemmen.

25. Willhelm AbeggPersona: berichtete, daß er die hhrAbbreviazione und mrAbbreviazione gesehen durchmarchiren und von weitnuß beobachtet, daß sie über den hag und maur hineyn springind, auch mit bloßen tegen auff hrAbbreviazione AbeggenPersona: zuschlagen.

26. Antoni HausheerPersona: sagte auß, daß er zwahren zu dem schlaghandel nit kommen, jedoch habe er gesehen an einer beig heitzi hrAbbreviazione AbeggPersona: widerumb auffstehen, die hhrAbbreviazione und mrAbbreviazione ferwere daß farbhauß auffthuen etcAbbreviazione.

Es wurden auch obstehende kundtschafften jede in specie befraaget, ob sie gesehen hrAbbreviazione AbeggPersona: sich zur gegenwehr stellen? Oder spröde und schnöde wort über die hhAbbreviazione ferwer außgießen oder schwehren gehört? Welches sie alles mit nein beantwortet.

Cantzley WollißhofenLuogo:

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Annotatione

  1. Soppressione: sich.
  2. Soppressione: n.