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SSRQ ZH NF II/11 141-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig

Citazione: SSRQ ZH NF II/11 141-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Bestimmungen betreffend den Nachtlohn der Wächter am Hottingersteg

1686 ottobre 16.

Zunftmeister und Stadthauptmann Johann Jakob Gossweiler erinnert, dass der Beschluss seines Amtsvorgängers bezüglich der nächtlichen Öffnung des Hottingerstegs eingehalten werden soll: Die Gemeindegenossen von Hottingen und die Bewohner ringsum müssen die Wächter für die Öffnung des Stegs nach dem Ertönen der Bettglocken jährlich an Martini (11. November) mit zehn Gulden entschädigen. Wer sich nicht an der Abgabe beteiligt, dem soll der nächtliche Zutritt verwehrt sein. Die Geschworenen von Hottingen sollen in Erfahrung bringen, wer sich sonst nachts des Stegs bedient, damit auch die Stadtbürger mit Gütern in diesem Gebiet und andere Wegbenutzer einen Beitrag entrichten. Zwischenzeitlich sollen die Wächter für diese den Steg erst beim Klang der Wach- und Torglocken öffnen.

  • Collocazione: StArZH VI.HO.A.2.:39
  • Data di origine: 18° sec.
  • Tradizione: Abschrift (Doppelblatt)
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 22.5 × 36.0
  • Lingua: tedesco
  • Scriba: Wachtschreiber

  • Collocazione: StArZH VI.HO.A.2.:39a
  • Data di origine: 18° sec.
  • Tradizione: Abschrift (Doppelblatt)
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 24.5 × 40.0
  • Lingua: tedesco

Die im 17. Jahrhundert erbauten städtischen Befestigungsanlagen trennten die Stadt ZürichLuogo: von den umliegenden Gemeinden. Da etwa zwischen HottingenLuogo: und der Stadt keine direkte Verbindung mehr bestand, wurde 1653Data: 1653 die HottingerpforteLuogo: errichtet. Der HottingerstegLuogo: , der den Graben zwischen den Schanzen fortan überbrückte, diente ausschliesslich dem Fussverkehr (StArZH VI.HO.A.1.:17; Brändli 2000, S. 143-144).

Testo editionale


Aus befelch unsers allerseits höchgeehrhöchgeehrten herren zunfft mstrmeister und statt houbtman
JohJohann Jacob GoßweilersPersona: sollen alle diejenigen gemeinds genoße zu HottingenLuogo: Organizzazione: und
daselbst herum geseßen, welche nach verleütung der bett gloggen1 diesers
Hottinger StegsLuogo: offnung begehrten, ernstlich erinneret sein, daß sie den vorigen
hochgeehrten herren statt haubtmann ergangner erkantnuß gemäß eintweder
den abwartenden wächteren die geordneten zehen guldenValuta: 10 fiorini auf MartiniPersona: Data: 11. novembre (scadenza)
geflißenlich erlegend und selbige zuhanden herren haubthaubtmann und wacht schreiber
HoltzhalbenPersona: stellen, oder wer an deßelben statt je und allwegen wachtschreiber
sein wird, damit er die under die bedienten deß genanten stegs ordenlich außtheilen möge.

Wann aber diesem oberkeitlichen befelch nicht gebuhrend nachgelebt
wurde, so soll den widerspenigen, und welche an diese zehen guldenValuta: 10 fiorini nichts
geben wollen, nach verthönung der bett gloggen der außgang verspert
werden. Und wann sich einer gegen der wacht etwann zubezahlen unnütz
mit worten oder mit werken erzeigen thete, selbiger zur gebührenden
abstraffung mmeinem hochgeehochgeehrten herren statt haubhaubtmann zuüberbringen.

Der vogt und die geschwornen zu HottingenLuogo: Organizzazione: sollen auch fleißiges aufsehen haben auf die, so täglich dieseren weg brauchen, item auf die
burger, so in diesem bezirk güter haben und sich des nachtsPeriodo: la notte dieses
wegs bedienen, auch auf diejenigen, so nur mithin zu auß- und eingehend, damit ein jeder nach gestaltsamme der sach belegt werden
möge. Auf solchen fahl die abwartenden wächter befelchent
sind, wann obigem statt geschehen sein wird, der wacht- und thorgloggen gebührend abzuwarten.

Den 16ten 8terSicAbbreviazione1686Data di origine: 16.10.1686 ().
Wacht schreiber
[p. 2]Interruzione di pagina [p. 3]Interruzione di pagina [p. 4]Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso:]
Abschrifft
deß kerzengelts bey dem
Hottinger StegsLuogo:
betreffende

Annotatione

    1. Die Bett- oder Nachtglocke ertönte um 21 UhrTempo: 21:00 und läutete die Nachtruhe ein (Sutter 2001, S. 181).