SSRQ ZH NF II/11 141-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig
Citazione: SSRQ ZH NF II/11 141-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Bestimmungen betreffend den Nachtlohn der Wächter am Hottingersteg
1686 ottobre 16.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StArZH VI.HO.A.2.:39
- Data di origine: 18° sec. Tradizione: Abschrift (Doppelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 22.5 × 36.0
- Lingua: tedesco
Altre tradizioni
- Collocazione: StArZH VI.HO.A.2.:39a
- Data di origine: 18° sec. Tradizione: Abschrift (Doppelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 24.5 × 40.0
- Lingua: tedesco
Commento
Die im 17. Jahrhundert erbauten städtischen Befestigungsanlagen trennten die Stadt ZürichLuogo: von den umliegenden Gemeinden. Da etwa zwischen HottingenLuogo: und der Stadt keine direkte Verbindung mehr bestand, wurde 1653Data: 1653 die HottingerpforteLuogo: errichtet. Der HottingerstegLuogo: , der den Graben zwischen den Schanzen fortan überbrückte, diente ausschliesslich dem Fussverkehr (StArZH VI.HO.A.1.:17; Brändli 2000, S. 143-144).
Testo editionale
Aus befelch unsers allerseits höchgeehrtenNell'originale: höchgeehr herren zunfft meisterNell'originale: mstr und statt houbtman JohannNell'originale: Joh Jacob GoßweilersPersona: sollen alle diejenigen gemeinds genoße zu HottingenLuogo: Organizzazione: und daselbst herum geseßen, welche nach verleütung der bett gloggen1 diesers Hottinger StegsLuogo: offnung begehrten, ernstlich erinneret sein, daß sie den vorigen hochgeehrten herren statt haubtmann ergangner erkantnuß gemäß eintweder den abwartenden wächteren die geordneten zehen guldenValuta: 10 fiorini auf MartiniPersona: Data: 11. novembre (scadenza) geflißenlich erlegend und selbige zuhanden herren haubtmannNell'originale: haubt und wacht schreiber HoltzhalbenPersona: stellen, oder wer an deßelben statt je und allwegen wachtschreiber sein wird, damit er die under die bedienten deß genanten stegs ordenlich außtheilen möge.
Wann aber diesem oberkeitlichen befelch nicht gebuhrend nachgelebt wurde, so soll den widerspenigen, und welche an diese zehen guldenValuta: 10 fiorini nichts geben wollen, nach verthönung der bett gloggen der außgang verspert werden. Und wann sich einer gegen der wacht etwann zubezahlen unnütz mit worten oder mit werken erzeigen thete, selbiger zur gebührenden abstraffung meinemNell'originale: m hochgeehrtenNell'originale: hochgee herren statt haubtmannNell'originale: haub zuüberbringen.
Der vogt und die geschwornen zu HottingenLuogo: Organizzazione: sollen auch fleißiges aufsehen haben auf die, so täglich dieseren weg brauchen, item auf die burger, so in diesem bezirk güter haben und sich des nachtsPeriodo: la notte dieses wegs bedienen, auch auf diejenigen, so nur mithin zu auß- und eingehend, damit ein jeder nach gestaltsamme der sach belegt werden möge. Auf solchen fahl die abwartenden wächter befelchent sind, wann obigem statt geschehen sein wird, der wacht- und thorgloggen gebührend abzuwarten.
Den 16ten 8terSicAbbreviazione1686Data di origine: 16.10.1686 ().
Wacht schreiber
Annotatione
- Die Bett- oder Nachtglocke ertönte um 21 UhrTempo: 21:00 und läutete die Nachtruhe ein (Sutter 2001, S. 181).↩
Regesto