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SSRQ ZH NF II/11 129-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig

Citazione: SSRQ ZH NF II/11 129-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Weisung an die Rechenherren zur Prüfung des Begehrens der Gemeinde Unterstrass um Anpassung ihres Einzugsbriefs

1671 giugno 19.

Der Rat der Stadt Zürich weist die durch Abgeordnete der Gemeinde Unterstrass vorgebrachte Bitte um Erhöhung des Einzugsgeldes und die Klärung respektive Bestätigung anderer Artikel des Einzugsbriefs zur Prüfung an die verordneten Rechenherren. Diese haben dem Rat einen Vorschlag zur Bestätigung zu unterbreiten.

  • Collocazione: StAZH A 99.5, Nr. 136
  • Data di origine: 1671 giugno 19
  • Tradizione: Original (Einzelblatt)
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 20.0 × 33.0
  • Lingua: tedesco
  • Scriba: Stadtschreiber von Zürich

Testo editionale


Der gmeind an der Underen StraaßLuogo: Organizzazione:
durch ihre abgeordnete gethanes undertheniges pitten und begëhren umb
versterckung ihres ynzugs1 und bestimmung, wann ein vatter mit söhnen,
verehlichet oder ledigs standts, zuͦ ihnen
zuge, was er für einen derselben
bezahlen, auch bestedtigung ihrer
harkommenen gwohnheit, daß in ihren
haltenden gemeinden ein huß hoffstatt nur ein stimm haben solle etcAbbreviazione, ist
ledigklich für myn gn hAbbreviazione, die verordneten rechen herrenOrganizzazione: , gewißen zur
berathschlagung, von dennen eß
widerumb für myn gn hAbbreviazione, einen
ehrsammen rathOrganizzazione: , zur confirmation gebracht werden soll.2

Actum montags, den 19ten juny anno 1671Data di origine: 19.6.1671 (),
coram senatuOrganizzazione: .3
Stattschryber ßtscripsit.
[fol. v]Interruzione di pagina

Annotatione

    1. Die beiden älteren Einzugsbriefe der Gemeinde UnterstrassLuogo: Organizzazione: datieren vom 2. Juni 1593Data: 2.6.1593 () (StAZH W I 1, Nr. 2457) und vom 5. März 1621Data: 5.3.1621 () (StAZH A 99.5, Nr. 134). Unter dem jüngeren Datum sind auch Einzugsbriefe für die drei anderen Wachten der Obervogtei überliefert (Original nur für OberstrassLuogo: erhalten); inhaltlich stimmen diese vier überein (OberstrassLuogo: : StArZH VI.OS.A.2.:6; FlunternLuogo: : StAZH A 99.2, Nr. 121; HottingenLuogo: : StAZH A 99.2, Nr. 286). Ob der Vorstoss zur Erneuerung des Einzugsbriefes damals von allen vier Wachten gemeinsam ausging, lässt sich nicht klären. Ein älterer Einzugsbrief für Unterstrass aus dem Jahre 1563, auf den die Gemeinde in ihrem Gesuch von 1593 um Anpassung des Einzugsgeldes verweist, ist dagegen nicht überliefert (StAZH A 99.5, Nr. 131).
    2. Sowohl der Ratschlag der Rechenherren (SSRQ ZH NF II/11 130-1) als auch der Einzugsbrief (SSRQ ZH NF II/11 131-1) sind überliefert.
    3. Ein knapper Eintrag gleichen Datums über die Weisung des Geschäftes an die Rechenherren befindet sich auch im Stadtschreibermanual (StAZH B II 552, S. 128).