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SSRQ ZH NF II/11 121-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig

Citazione: SSRQ ZH NF II/11 121-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Befreiung Wipkingens von der Wachdienstpflicht

1657 ottobre 31.

Die Wipkinger haben sich darüber beschwert, dass sie zusammen mit den Vier Wachten ihre Nachtwache bis an die Stadtmauern ausdehnen sollen. Dies sei eine ihnen zuvor nie zugemutete Neuerung. Der Rat entscheidet, dass ihnen das Wachen um die grössere Stadt herum erlassen sein soll und dies wie bisher allein die Pflicht der Vier Wachten sei. Sie haben aber in ihrer eigenen Gemeinde die Wache gebührend zu versehen. Dasselbe soll für Albisrieden und ähnliche Orte hinsichtlich des Wachens vor der kleinen Stadt gelten.

Am 21. Oktober 1657 hatte der ZürcherLuogo: RatOrganizzazione: zusammen mit weiteren Beschlüssen zur Organisation der städtischen Wache entschieden, dass die Gemeinden direkt vor der Stadtbefestigung zum Wachdienst für das Gebiet vor den Stadtmauern herangezogen werden sollten (StAZH B II 499, S. 91). Dagegen protestierte WipkingenOrganizzazione: , das erst 1637 in die Obervogtei Vier WachtenLuogo: eingegliedert worden war (SSRQ ZH NF II/11 112-1). Der RatOrganizzazione: gab den WipkingernOrganizzazione: mit dem vorliegenden Beschluss Recht; die Nachtwache solle wie bisher von den Vier WachtenLuogo: versehen werden. 1605 hatte der RatOrganizzazione: beschlossen, dass nicht nur die Anwohner der SihlLuogo: vor dem RennwegtorLuogo: , sondern auch die Vier WachtenLuogo: vor der grösseren StadtLuogo: und StadelhofenLuogo: vor dem Tor Auf DorfLuogo: zu wachen hätten (StAZH A 81.1, Nr. 33, Art. 10) und eine entsprechende Wachtordnung erlassen (SSRQ ZH NF II/11 104-1).

Testo editionale

Samstags, den 31sten octobrisNell'originale: octobrData di origine: 31.10.1657 (), presentibusNell'originale: prnt hern WaserPersona: und beid rethOrganizzazione:

[...]Irrilevanza editoriale

[p. 98]Interruzione di pagina [p. 99]Interruzione di pagina

Uff beschechnen anzug, daß die WipkingerOrganizzazione: sich beschwerind, mit und nebent den 4 WachtenLuogo: ire nachtwachten biß an die statt zuhin zeversehen, wyl solches ein nüwerung und ihnen zuvor noch niemalen zugemutet worden syge, ward erkhendt, eß sollind zwahren die von WipkingenLuogo: deß wachens mit und nebent den 4 WachtenLuogo: umb die Größer StattLuogo: herumb erlaßen und solches den 4 WachtenLuogo: [p. 100]Interruzione di pagina nach altem bruch zeverrichten allein obgelegen syn; wyl aber auch by ihnen das wachen hochnothwendig, solle hrAbbreviazione obrist Tomas WerdmüllerPersona: ihnen die nothdurfft zu sprechen, daß sy es gebührend anstellind und nüzit versumind. Glyhe meinung soll es haben der Kleinen StattLuogo: halber mit AlbißriedenLuogo: und waß mehr für derglyhen orth sind.