[...]Irrilevanza editoriale
a–§ 28Aggiunta sul margine sinistro–a
WahlTermine: und PflichtenTermine:
der RichterTermine:
Einem herren
landtvogtTermine: gehörret alß ein
reguleTermine: auch zu die
wider-
besetzungTermine: der ledig gewordenen
richter stellenTermine: , doch daß er denn
b neüen aus eben
der
gemeindTermine: nemen muß, in welcher der abgegangene gewesen,
damit eine jede gemeind ihre anzahl richter beybehalte.
Wann
ichAggiunta al di sopra della rigac einem neüen
richterTermine:
durch meinen
reit-knechtTermine: seine beförderung habe
anzeigen und ihme darzu glük wünschen laßen, so pflegten sie anfänglich
vieles wehen von ihrer unwürdigkeit und geringem
ververstandCorretto da: verstandd zu machen, ja thaten der gleichen, alß wann sie solche
ehreTermine: abgraben oder gar ausschlagen wollend. Darzu aber keinen rechter ernst
gewesen. Weilen ich aber solcher unnöhtiger complimenten überdrüßig ware, so gabe ich
nachgehends dem
reit-knechtTermine: gewohnlich 2 biß 3 in den
vorschlagTermine: , mit dem befehl, daß wann der erste nicht also
bald die angetragene ehre annemmen wolle, er also bald zu dem zweyten, und wann auch
diser bedenklichkeiten mieche, zu dem dritten kehren sollle, welches so viel
gefruchtet, daß hernach je der erste die
ehren-stellTermine: also bald angenommen und in dem
schloßTermine:
seine
verehrungenTermine: gegen mir, meiner liebsten,
beyden
knabenTermine: und sambtlichen
dienstenTermine: abgeherrschet, welches aber, wie leicht zu erachten, ungleich
ausgefallen.
WahlTermine: , PflichtenTermine: und EinkommenTermine: von LandschreiberTermine: und LandweibelTermine:
Die
landschreiberTermine: und
landweibel stellTermine: wird auch von einem
herrnNell'originale: hrn1 landtvogt
alleinig
besetzetTermine: , ohne
aberAggiunta al di sopra della rigae daß er
hierbey an eine gewüße
gemeindTermine: gebunden ist,
doch ist die
landschreibereyTermine: allen spuhren nach
schon mehr alß ein
seculumPeriodo: 100 anni
successive in dem
SännwaldLuogo: gebliben, auch hat
dissere gemeind schon unerdenckliche jahr den
landweibelTermine: gehabt, ehedem ist auch ein
weibelTermine: aus
der
SaxerLuogo: gemeind gewesen.
Der
landschreiberTermine:
wäreCorrezione al di sopra della riga, sostituisce: istf pflichtig,
alle
wochenDurata ripetuta: 1 settimana
2Quantità: 2 mahl in das
schloßTermine: zu kommen, um zu
fragen, ob der herr
landtvogtTermine: etwas zu befehlen
habe, allein ich müeßte mich meistens mit einem mahl benüegen. Hingegen schlichtete ich
dann auch manches allein, worzu der landschreiber nur das
sitzgeltTermine:
von
40 xrValuta: 40 kreuzer auch gehörret
hätte. Und wann er es dann andete, so tröstete ich ihne mit seiner
saumselligkeitTermine: in das
schloßTermine:
zu kommen.
Er ist auch schuldig, die mandatTermine: in alle 3Quantità: 3
kirchenTermine:
zu machen, was gattung ein herr landvogt solcher ausgehen zu laßen nöhtig
findet.
Auch wäre er pflichtig, alle
sendschreibenTermine: auszufehrtigen, allein ich projectirte und schribe alle
brieffTermine: , wohin sie auch waren, lieber selber. Die geschribene
mandatTermine:
lisetTermine: er im
SännwaldLuogo: , in
anderen
kirchenCorrezione al di sopra della riga, sostituisce: gemeindeng
aber die
schulmeistereTermine: . Das
bättagsTermine: und andere hochobrig
keitliche mandata aber
werden von denn herren
pfarrerenTermine:
ab der
cantzelTermine: verlesen.
Dem landschreiberTermine: gabe ich alle
jahrDurata ripetuta: 1 anno
eine nohtdurfft holtzTermine: , doch nicht als eine schuldigkeit,
sonderen weil seine einkönfften sonsten von weniger ertragenheit sind und er, wie
obgemelt, die mandataTermine: schreiben muß.
Der landweibelTermine: ist schuldig, je den anderen tag in das
schloßTermine: zu kommen und die befehl eines herrn landtvogts zu
gewährtigen und zu vollstreken. Wann er das ehe-Termine: oder
sonsten ein halbesTermine:
oder gantzes gerichtTermine: besamlet, so hat er 30 xrValuta: 30 kreuzer
biehter-lohnTermine:
und am grichtstagTermine:
40 xrValuta: 40 kreuzer für die abwahrtTermine: . Wann ich eine parthey durch eine andere
parthey in das schloß citiren laßen und solche nicht erscheinen wollen, ich citire sie
dann durch den weibelTermine: , so müeßte ein solche parthey ihme
auch 30 xrValuta: 30 kreuzer bezahlen. Sonsten gibt es auch anlääs, daß der weibel gäng thun und obrigkeitliche befehl ohne lohnTermine: ausrichten muß, öffters nur
15Valuta: 15 kreuzer biß 20 xrValuta: 20 kreuzer zu lohn hat, welches alhier so
genau nicht bestimmet werden kan.
Wann der
weibelTermine: eine persohn,
mann-Termine: oder
weibhlichen geschlechtsTermine: , in
den
thurnTermine: thut, so gehörret ihme von jede persohn
1Valuta: 1 fiorino
30 xrValuta: 30 kreuzer
thurnloßungTermine: und für die
atzungTermine:
alle tagDurata ripetuta: 1 giorno auch für jede persohn
12 xrValuta: 12 kreuzer , um welches er dann
morgensTermine: und
abendsTermine: dennen
gefangenenTermine: das
eßenTermine:
zu bringen muß und gibet mann ihme jedes mahl
½ mas weinMisura del volume: 0.5 mass vino
und brodtTermine: , für welches der
gefangeneTermine: alle tag
15 xrValuta: 15 kreuzer
und widerum
15 xrValuta: 15 kreuzer für seine
eigene
zehrungTermine: zahlen muß. Hat es der gefangene nicht im
vermögen, solche umkösten zu bezahlen, so kommen selbige in die obrigkeitliche rechnung
under den titul ausgeben an kösten, so über die gefangenen und
malefizischeTermine: persohnen ergangen.
Wann ein herr
landtvogtTermine: in einer anderen alß der
SännwalderLuogo:
kirchenTermine: , allwo der
weibelTermine:
kirchgenößigTermine: ist, eintweders
ehegaumerTermine:
beeydiget oder sonsten obrigkeitliche geschäfft vorhabe, so laßt mann es den
weibel wüßen, welcher dann für das
schloßTermine: kombt und mit
dem herrn landtvogt in
weiß und blauTermine:
in die
kirchenTermine: gehet. Auch muß der
weibelTermine: in
weiß und blauTermine: mit dem herrn landtvogt
auf die
jahrmarktTermine: gehen und ihme daselbß
abwahrtenTermine: , so wohl alß der
laüferTermine: im
rökliTermine: und an solchen wohl achtung geben, ob sich kein
judTermine:
ohnangemeldet eingeschlichen habe. In welchem fahl einem solchen munter zu
zwahenTermine: wäre. Von seinem schuldigen einzug des
standgeltsTermine: an diseren
jahrmarktenTermine: ist
oben bey anlaas des
zohlsTermine: meldung geschehen.
2 Die
wochen-Termine:
oder
meyen marktTermine: muß er von mahl zu mahl rüefen und
hat hierfür am
zeit grichtTermine: von dem
wäg-geltTermine:
15 krzr.Valuta: 15 kreuzer
Ohne vorwüßen eines herrn landtvogts ist der
weibelTermine: nicht
berechtiget,
i einem
frömbdenTermine: seine
schuldenTermine: in der herrschafft einzutreiben oder
einem einheimischen auf begehren des frömbden einen
schatz-tagTermine: anzukünden, sonderen es solle sich ein rechts begehrender
frömbderTermine: um seine
schuldTermine: eintweders
selbsten bey einem herrn landtvogt anmelden oder seine sach durch den
weibel vortragen laßen.
Was des
weibels ambtTermine: bey dem
zeitgerichtTermine: seye, wird bey desselben beschreibung vorkommen.
3
Es prætendirte der weibel offtermahlen, daß ihme und nicht dem schloß-reit-knechtTermine: die ankündung eines neüen richtersTermine: und eines neü erwehlten landammansTermine: zugehörre, allein ich habe ihne des ersteren halber
allezeit in fründtlichkeit auf die eingerißene übung und also abgewisen. Der landtamman stellTermine: halber glaubte ich selber, es
gehöre das sothane botten-brodtTermine: dem weibelTermine: , ich wurde aber benachrichtiget, daß so wohl
dem landamman RhynerPersona: sellig zu SallezLuogo: , alß landamman RodunerPersona: sellig im SännwaldLuogo: die freüd
ihrer beförderung durch den reitknechtTermine: angekündet
worden, des nahen ich dann auch diseres nützliTermine: dem
reit-knechtTermine: zu hielte. Hingegen dem weibelTermine: sagte, daß wann er mich eines anderen grundlich
berichten könne, mein reitknecht das erhaltene
trinkgeltTermine: taliter qualiter zurukgeben und ihme zustellen müese; allein der bewis seiner rechten blibe us und ich wurde
inzwischend für das recht des reitknechtsTermine: nach des
mehreren berichtet, so daß selbiger sein von dem landammanTermine:
HanselmannPersona: erhaltenes botten-brodtTermine: nach diser stund behalten hat.
Des dismahligen landweibels vatterTermine:
hätte nebend dem landweibel-postenTermine: auch den holzforsterdienstTermine: . Sie sind dermahlen aber
gesönderet und kan kein landweibel mit einichem recht prætendiren, daß der holzforster-dienst an sein dienst verknüpfet seyn solle. Es hat ein jedwederer
an seinem ohrt genug zu thun.
Dem weibelTermine: gehörret alle jahrDurata ripetuta: 1 anno
5 Valuta: 5 fiorini alß sein wahrt-geltTermine: , welches mngndhherrenAbbreviazione verrechnet
wird under dem titul ausgeben an jährlichen belohnungenTermine: .
Und weilen er winters zeitTermine: wenige gelegenheit hatte, sich
in dem gemeindholtzTermine: zu beholtzen, so gabe ich
ihme alle jahrDurata ripetuta: 1 anno eine ehrliche nohturfft holtzTermine: , welches er aber keines wegs mit recht oder alß ein salarium, das von
seinem posten abhange, forderen, sonderen um solches alß eine gnad und gutthat bey
einem herrn landtvogt anhalten solle.
WahlTermine: , PflichtenTermine: und EinkommenTermine: des LandammannsTermine:
Was die
landamman-stellTermine: betrifft, so
thun solche
mnegndhherrenAbbreviazione
kleine räht in ZürichOrganizzazione: vergeben. Wann
ein
landtammanTermine: stirbt, so thut ein herr
landtvogtTermine: solchen
todesfahlTermine: durch ein
schreibenTermine:
an
mngndhherrenAbbreviazione berichten und in dißerem schreiben zu
gleich auch aus jeder
kirchhörriTermine: einen,
also
3Quantità: 3
richtereTermine: in den
vorschlagTermine: , aus welchen er dann einen hochgedacht
mngndhhrnAbbreviazione
besonders
recommandirenTermine: thut. Da dann noch
allezeit, wenigstens so viel mir im wüßen, erfolget, daß der von einem
herren landtvogt also recommandirte richter von
mngndhhrnAbbreviazione
einhellig zu einem
landammanTermine:
erwehletTermine: worden, welches dann durch eine
erkantnuß aus der underschreiberey kund gemachet wird und
durch den
reit-knechtTermine: dem neüen landamman, welches von herrn landtvogt
ZieglerPersona: , meinem lieben
vatterTermine: 4 und mir geüebet
worden, ohngeachtet des widersprechens von seihten des
weibelsTermine: , wie in dem vorgehenden articul das mehrere zu sehen.
Nach solcher wahlTermine: dann thut ein neüer
landammanTermine: gegen einem herrn landtvogtTermine: , frau landtvögtinTermine: , kinderTermine: und
sambtliche dienstTermine: , anständige verehrungenTermine:
machen und præstiret seinen eydtTermine: an dem
nächst darauf folgenden zeit
gerichtTermine: .
Es ist ein
landammanTermine: schuldig,
alle wochenDurata ripetuta: 1 settimana ein mahl in das
schloßTermine: zu kommen, um zu fragen,
ob der herr
landtvogtTermine: etwas zu befehlen
habe oder ob etwas zu verhandlen seye, in welchem fahl dann ein herr
landtvogt nicht wohl anderst kan, alß bey allen vorfallenheiten da
etwas zubeurtheilen oder auch nur zu schlichten und gütlich zu
vergleichen ist,
j–den landammanAggiunta al di sopra della riga–j zu sich zu ziehen.
Wurde aber der
landammanTermine: in
beobachtung solcher schuldigkeit
saumselligTermine:
seyn, so hat er sich auch nicht zu beklagen, wann ein herr landtvogt
ohne ihne das eint und andere eröhrteren thut. Sonsten gehörret
der landammann wie zu dem
ehegrichtTermine: , also auch
allen anderen
halbenTermine: und gantzen
herrschaftsgerichtenTermine: , und
k
beziehet jedes mahl
40
xrValuta: 40 kreuzer
sitz geltTermine: . An dem
zeit
gerichtTermine: führet er den
stabTermine: und
das
præsidiumTermine: , so auch bey dennen so
geheißenen
gekaufften-gerichtenTermine: , sonsten hat er
keine weitere
besoldungTermine: , ausgenommen
1½ Valuta: 1.5 fiorini
sigel geltTermine: , wann von dem
zeit-grichtTermine: und
gekaufftem
gerichtTermine: an den herrn
landtvogtTermine:
appelliretTermine: wird. Ein herr landtvogt gibt
auch einem
landammanTermine: zu seiner
ergötzlichkeit eine nohturfft
holtzTermine: ,
welches der verstorbene landamman
RodunerPersona: sellig durch intercession des herrn doctor und
examinator
ZigelersPersona: sellig von
ihro gnaden dem herren burgermeister
HirzelPersona: sellig erhalten mögen.
[...]Irrilevanza editoriale5
Regesto
Der Landvogt Johannes Ulrich beschreibt die Wahl, Pflichten und Einkommen der Amtleute – Richter, Landschreiber, Landweibel und Landammann – der Landvogtei Sax-Forstegg.