Einst erstellte GlarusOrganizzazione: ein Grosses LandmandatTermine: , das durch den jeweiligen Landvogt
bestätigt und je nach Bedarf ergänzt wurde. Dieses Landmandat wurde von
Johann Peter ZwickyPersona: , Landvogt von
Werdenberg, für drei JahrePeriodo: 3 anni erneuert. Die
christliche Obrigkeit hält durch die Gebote, Gesetze und OrdnungenTermine: die UntertanenTermine: zu einem
guten, gottesfürchtigen Lebenswandel an.
1. KirchenbesuchTermine: an heiligen Fast-Termine: , Sonn-Termine: und FeiertagenTermine: sowie an WerktagenTermine: .
2. Arbeitsverbot an heiligen Festtagen wie WeihnachtenTermine: ,
NeujahrTermine: , OsternTermine: und PfingstenTermine: , ausser im Notfall.Termine:
Termine:
3. Wirtshausverbot an den Festtagen.Termine:
Termine:
4. Audienzverbot an den Festtagen, ausser im Notfall.Termine:
5. TransportTermine: - sowie Reiseverbot an Festtagen.Termine:
6. Regelmässiger Kirchenbesuch unter der Woche.
7. ElternTermine: und VögteTermine: sollen
KinderTermine: und DienstbotenTermine: zum
KirchenbesuchTermine: und zur ArbeitTermine: anhalten.
8. Niemand darf sich ohne Wissen und Erlaubnis des Landvogts nach GlarusLuogo: begeben und sich dort beschweren.
9. Wer vom Landvogt auf das SchlossTermine: zitiert wird, muss
gehorsam sein.Termine:
10. In und bei WirtshäusernTermine: soll man sich vor FluchwörternTermine: und bösem GeschwätzTermine:
hüten.
11. Verbot von übermässigem Trinken und Essen, da dies zu UnzuchtTermine: führen kann. Termine:
12. Niemand darf sich länger in WirtshäusernTermine: aufhalten
als bis 10 UhrTempo: 22:00 abends. Termine:
13. Öffentlicher oder heimlicher ObstdiebstahlTermine:
(Gartenfrevel) soll als DiebstahlTermine: gelten.
14. Geselliges BeisammenseinTermine: (Stubeten) in StällenTermine: ist verboten, da dies zu Unzucht führen kann.Termine:
Diese Vergehen werden je nach Umfang des Verstosses bestraft.
Folgende Vergehen werden bei den darauf gesetzten BussenTermine:
bestraft:
15. Wer eines Vergehens gewahr wird, soll den Übeltäter gefangennehmen und dem
Landvogt zuführen.Termine:
16. Vor St. JakobPersona: stagData: 25. luglio darf niemand jagen bei zwei KronenValuta: 2 corone Busse. Wer danach Kleinwild jagt, muss
dieses dem Landvogt bringen.Termine:
Termine:
17. Niemand darf ohne Erlaubnis des Landvogts wirten bei 20 KronenValuta: 20 corone Busse.
18. WirteTermine: und Weinschenke dürfen an Festtagen wie WeihnachtenTermine: , OsternTermine: oder PfingstenTermine: keinen WeinTermine:
ausschenken; ebensowenig an anderen FeiertagenTermine: wie NeujahrTermine: , AuffahrtTermine: oder SonntagenTermine: vor Beendigung des öffentlichen GottesdienstsTermine: bei einer KroneValuta: 1 corona Busse. Sie dürfen auf den Veltliner nicht mehr als
5 KreuzerValuta: 5 kreuzer , auf den
Landwein nicht mehr als 4
KreuzerValuta: 4 kreuzer auf den üblichen Preis aufschlagen und den Wein nicht mischen bei
einer KroneValuta: 1 corona Busse.
19. In hoheitlichen GewässernTermine: , auch wenn sie verliehen
sind, herrscht ein Fischereiverbot bei zwei KronenValuta: 2 corone Busse.Termine:
Termine:
20. ViehhändlerTermine: müssen den gebührenden ZollTermine: zahlen bei 50 KronenValuta: 50 corone Busse.
21. Die AnstösserTermine: müssen LandstrassenTermine: , Zehntwege und öffentliche Wege bei 3 KronenValuta: 3 corone Busse innert 14 TagenPeriodo: 14 giorni säubern und in Stand stellen.Termine:
Termine:
Termine:
Termine:
22. SteineTermine: und Grünabfall von Gütern dürfen nicht auf
der LandstrasseTermine: entsorgt werden.
23. Gemeinden und Privatpersonen müssen für den UnterhaltTermine: von StrassenTermine: , WegenTermine: , Stegen und BrückenTermine: sorgen bei einer KroneValuta: 1 corona Busse.Termine:
Termine:
Termine:
24. Die GeschwornenTermine: (Eidschwörer) sollen Ungehorsame in
obigen drei Punkten beim Landvogt anzeigen. Wird 14
TagePeriodo: 14 giorni nach der Mahnung dem Befehl nicht Folge geleistet, sollen sie die
nötigen Unterhaltsarbeiten auf Kosten des Ungehorsamen machen lassen bei einer KroneValuta: 1 corona Busse.Termine:
25. Die Geschworenen sollen dafür sorgen, dass WeinbergeTermine:
und Felder mit ZäunenTermine: versehen werden. Werden diese trotz
Mahnung nicht erstellt, soll man diese auf Kosten des Ungehorsamen bei einer KroneValuta: 1 corona Busse machen lassen.
26. Spielverbot bei einer
KroneValuta: 1 corona Busse.Termine:
Termine:
27. TanzverbotTermine: bei einer halben KroneValuta: 0.5 corona Busse.
28. Niemand darf weder Spieler noch Tänzer beherbergen bei drei KronenValuta: 3 corone Busse.
29. Es dürfen beim Tanzen keine MusikinstrumenteTermine:
eingesetzt werden bei einer
KroneValuta: 1 corona Busse.
30. Das TabakrauchenTermine: ist bei einer jährlichen Busse von
fünf BatzenValuta: 5 batzen untersagt;
besonders das Rauchen neben gefährlichen, leicht entflammbaren Gegenständen wie Heu
oder Stroh oder in StällenTermine: ist bei Strafe verboten.Termine:
Termine:
31. Die LadungTermine: vor fremde
GerichteTermine: ist ohne Erlaubnis des Landvogts verboten bei Verlust von Leib und
Leben, Hab und Gut.
32. Niemand darf auf ZitationTermine: einer fremden Obrigkeit,
sei es als Zeuge oder als Angeklagter, ohne Erlaubnis des Landvogts das Land
verlassen.
33. VergabungenTermine: , TestamenteTermine: , Schuld-Termine: , Mannrechts-Termine: oder HeiratsbriefeTermine: dürfen nur vor
LandvogtTermine: , Ammann und
GerichtTermine: ausgestellt werden.Termine:
34. HintersassenTermine: dürfen weder fischen noch WaffenTermine: tragen bei 10 PfundValuta: 10 libbre Busse.
35. Hintersassen dürfen nicht mehr als ein GewerbeTermine:
betreiben bei 10 PfundValuta: 10 libbre
Busse.
36. Jeder Hintersasse muss der Gemeinde, in der er sich niederlässt, einen BürgenTermine: für 100 GuldenValuta: 100 fiorini stellen.
37. Wer einer SchlägereiTermine: gewahr wird, muss Frieden gebietenTermine: . Das Versagen von Frieden soll dem Landvogt
angezeigt werden.Termine:
Termine:
38. HintersassenTermine: oder DienstbotenTermine: dürfen nur mit Erlaubnis eines Landvogts heiraten.Termine:
39. Uneheliche KinderTermine: dürfen nicht ohne Wissen des
Landvogts getauft werden.Termine:
40. HeiratTermine: zwischen einheimischen und fremden Personen
ist nur gestattet, wenn die fremde Person ein Vermögen von 200 GuldenValuta: 200 fiorini besitzt.Termine:
Termine:
Termine:
41. Ein MüllerTermine: darf als LohnTermine: von jedem Viertel KornMisura del volume: 1 quarto grano vor dem Mahlen ein MässliMisura del volume: 1 mass grano (MasseinheitTermine: ) nehmen.
42. BäckerTermine: müssen das BrotTermine:
gut backen und dürfen keinen Hopfen dazugeben. Wenn es ausgebacken ist, soll es nach
alter Ordnung noch 2.5 PfundPeso: 2.5 libbre pane wiegen.
43. KornhändlerTermine: dürfen auf das Malter KornTermine:
Misura del volume: 1 malter grano nicht mehr als
acht BatzenValuta: 8 batzen
1 KreuzerValuta: 1 kreuzer
aufschlagen.Termine:
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44. Butter- oder Schmalzhändler dürfen an Markttagen bei 20 KronenValuta: 20 corone Busse vor zwei UhrTempo: 14:00 keinen ButterTermine:
oder SchmalzTermine: aufkaufen, sondern nur zum HausgebrauchTermine: verkaufen.Termine:
Termine:
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45. BauernTermine: , die SchmalzTermine:
auswägen, sollen dieses an Markttagen den EinheimischenTermine:
und ArmenTermine: um den Preis ausgeben, der auf dem letzten
Markt bezahlt wurde, bei 20
KronenValuta: 20 corone Busse.
46. SchweineTermine: , SchafeTermine: und
ZiegenTermine: müssen behirtet sein. EidschwörerTermine: oder WaldhüterTermine: dürfen bei
Zuwiderhandlung das ViehTermine: pfänden und den Ungehorsamen
beim Landvogt anzeigen.Termine:
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47. Wenn ein SchuldnerTermine: seine Schulden nicht
bezahlt, darf der GläuberTermine: nach LandesbrauchTermine: die SchuldenTermine: einziehen lassen.Termine:
48. Der TodTermine: einer Person soll in den KirchenTermine: innert vier
WochenPeriodo: 4 settimane veröffentlicht werden, damit jeder GläubigerTermine: seine Ansprüche an die Erben anmelden kann.
49. Der MeisterTermine: muss seine DienstbotenTermine: gemäss Dingvertrag halten bei 20 KronenValuta: 20 corone Busse.
50. Das Abwerben von DienstbotenTermine: ist bei einer Busse von
20 KronenValuta: 20 corone verboten.
51. Fremde KrämerTermine: dürfen zwischen Jahr-Termine: und WochenmärktenTermine: und ohne Erlaubnis des
Landvogts nicht mit WarenTermine: hausieren.
52. Kein JudeTermine: darf in der Landvogtei HandelTermine: treiben.
Regesto
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