SSRQ FR I/2/8 47.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 47.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jean François Bourgognon – Anweisung, Verhör und Urteil
1620 Januar 15 – März 14.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1620 Januar 15 – März 14
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Jean François Bourgognon aus Vesin wurde von mehreren Gefangenen der Herrschaft Cugy der Hexerei bezichtigt und ist deswegen geflüchtet. In Freiburg aufgegriffen, wird er ins Spital gebracht und nach seiner Genesung in den Verhörturm überführt. Mehrfach verhört und gefoltert, bestreitet Bourgognon alle Anklagepunkte. Er wird mit mehreren Frauen aus Cugy konfrontiert, die der Hexerei angeklagt sind. Nach anhaltender Folter legt Bourgognon ein Geständnis ab und wird enthauptet und verbrannt.