SSRQ ZH NF I/1/3 10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), da Michael Schaffner
Citazione: SSRQ ZH NF I/1/3 10-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Lehensmandat der Stadt Zürich
1474 settembre 13.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StAZH A 88.1, Nr. 18, fol. 1r-v
- Data di origine: 1474 settembre 13 Tradizione: Entwurf (Einzelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 21.5 × 32.0
- Lingua: tedesco
Commento
Mit dem Erwerb ihres Herrschaftsgebietes während des Spätmittelalters erlangte die Stadt ZürichLuogo: eine Vielzahl heterogener Einkünfte aus Gerichts-, Steuer- und Nutzungsrechten, die sie genauso wie ihre Rechtsvorgänger nur zu einem geringen Teil direkt verwaltete, sondern oftmals direkt an Dritte weiterverlieh. Zur Verwaltung dieses komplexen Systems delegierter Rechte verfügte die Stadt lange Zeit über keine eigenen Aufschreibesysteme, sondern stützte sich im Wesentlichen auf das von den HabsburgernOrganizzazione: übernommene Schriftgut. Erst im Verlaufe der 70er und 80er Jahre des 15. Jahrhunderts entwickelten sich auch im städtischen Bereich vermehrt eigene Kanzleipraktiken des Verschriftlichens, Sammelns und Ordnens von Rechtsverhältnissen, womit eine effizientere Verwaltung und damit auch Intensivierung von Herrschaft angestrebt wurde.
Das vorliegende, nur als Enturf erhaltene Mandat stellt einer der ersten Versuche dar, die Verwaltung der Lehen zu zentralisieren und deren Inhaber vermehrt an den RatOrganizzazione: der Stadt zu binden. Einige Jahre später wurde erstmals die Anlegung eines umfangreichen Urbars an die Hand genommen, in welchem die Einkünfte und Rechte in den ZürcherLuogo: Landvogteien verzeichnet waren (StAZH F II a 272). Die Verwaltung der Einkünfte auf der ZürcherLuogo: Landschaft blieb jedoch längerfristig eine Herausforderung für die Obrigkeit, wie in späteren Jahrhunderten erlassene Lehensmandate belegen (StAZH A 88.1, Nr. 18). Eine wichtige Neuerung bedeutete in dieser Hinsicht die Schaffung des RechenratsOrganizzazione: (SSRQ ZH NF I/1/3 98-1). In demselben Zeitraum suchte der RatOrganizzazione: auch über die zahlreichen Gerichtsherrschaften im ZürcherLuogo: Herrschaftsbereich eine verstärkte Kontrolle zu erlangen (SSRQ ZH NF I/1/3 23-1).
Zum Lehensmandat und zu den Territorialisierungsprozessen auf der ZürcherLuogo: Landschaft vgl. Niederhäuser 2003, S. 79; Eugster 1995b, S. 317-322; Largiadèr 1932, S. 41-42. Allgemein zur Verschriftlichung von Herrschaftsrechten und der Entwicklung städtischer Kanzleipraktiken während des Spätmittelalters vgl. Teuscher 2007, S. 278-304.
Testo editionale
Regesto