SSRQ ZH NF I/1/11 50-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, da Sandra Reisinger
Citazione: SSRQ ZH NF I/1/11 50-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Auswanderung nach Carolina
1734 novembre 3.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StAZH III AAb 1.10, Nr. 24
- Data di origine: 1734 novembre 3 Tradizione: Einblattdruck
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 46.0 × 35.5
- Lingua: tedesco
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Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 985, Nr. 1558
Commento
Nachdem es bereits im 17. Jahrhundert verschiedene Auswanderungswellen gegeben hatte (vgl. SSRQ ZH NF I/1/11 25-1), richtete sich die ZürcherLuogo: Auswanderung ab 1729 nach AmerikaLuogo: . Gefördert wurde dieses Phänomen durch Erzählungen von zurückgekehrten Auswanderern, durch die Verbreitung von Auswanderungsschriften sowie durch Werbeagenten. Insbesondere gegen die Agenten, welche sich anhand der Organisation der Reise oder durch den Kauf von Liegenschaften und Gütern der Auswanderer Profit versprachen, war die Obrigkeit gewillt vorzugehen. Zurückkommende Auswanderer wurden streng überwacht und falls man sie bei Anwerbungen oder dem Verteilen von Auswanderungsliteratur ertappte, sollten sie der WerbungskommissionOrganizzazione: übergeben werden. Zeitungen erhielten die Weisung, nichts über Auswanderungen oder Auswanderungsschriften zu publizieren. Entgegen den Bestimmungen im vorliegenden Mandat, dass zurückgekehrte, verarmte Auswanderer angezeigt und des Landes verwiesen werden sollten, wurde den Rückkehrern meist erlaubt, in ihre Gemeinden oder in die Stadt ZürichLuogo: zurückzukehren. Dort durften sie sich allerdings nur noch als Hintersassen aufhalten und wurden nicht wieder ins Bürgerrecht aufgenommen.
1733 machte der Neuenburger Jean Pierre PuryPersona: , welcher 1731 die Stadt PurysburgLuogo: in CarolinaLuogo: gegründet hatte, in der SchweizLuogo: eine Werbereise und verteilte mehrere Schriften. Zahlreiche auswanderungswillige Personen, darunter auch solche aus dem Herrschaftsgebiet ZürichsLuogo: , liessen sich überreden. Im September 1734 forderte eine Ratskommission die Publikation eines Mandates, um die rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Auswanderung bekannter zu machen. Zunächst zögerte die ZürcherLuogo: ObrigkeitOrganizzazione: noch. Erst als sich die Stadt BaselLuogo: über die bettelnden ZürcherLuogo: Auswanderer, welche in BaselLuogo: auf ihre Pässe warteten, beschwerte (StAZH B II 806, S. 93), erliessen Bürgermeister und Rat der Stadt ZürichLuogo: Organizzazione: am 3. November 1734 vorliegendes Mandat. In den Jahren 1735, 1736, 1739, 1741 und 1744 wurden weitere Mandate betreffend die Auswanderung nach AmerikaLuogo: gedruckt, welche aber nur wenig Erfolg hatten (StAZH III AAb 1.10, Nr. 27; StAZH III AAb 1.10, Nr. 32; StAZH III AAb 1.10, Nr. 54; StAZH III AAb 1.11, Nr. 4; StAZH III AAb 1.11, Nr. 24).
Erst mit den zunehmend negativen Berichten von zurückgekehrten Auswanderern sowie dem Ausbruch des österreichischen Erbfolgekrieges und der damit verbunden schwierigen Ozeanüberfahrt nahm die Auswanderungswelle nach AmerikaLuogo: ihr Ende. Während des Höhepunktes in den Jahren 1734-1744 liess der ZürcherLuogo: RatOrganizzazione: von den einzelnen Gemeinden Verzeichnisse über die ausgewanderten Personen anfertigen (StAZH A 174.1). Gemäss den Berechnungen von Andreas Blocher, welcher die Zahlen mithilfe weiterer Quellen ergänzte, ergibt sich eine Zahl von rund 3300 ausgewanderten Personen, was etwa 2,5 Prozent der damaligen Zürcher Bevölkerung ausmacht. Zur Zürcher Auswanderung vgl. Ulrich 1996, S. 391-394; Pfister 1987, S. 132-169; Blocher 1976, S. 14-34; Zuber 1931, S. 33-66.
Testo editionale
Geben, den dritten Tag Wintermonats, nach Christi unsers lieben Herren und Heylands Geburth gezellet, Ein Tausend, siben Hundert, Dreyssig und Vier JahrData di origine: 3.11.1734.
Cantzley der Stadt ZuͤrichLuogo: Organizzazione: .
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Regesto