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SSRQ ZH NF II/3 116-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, da Rainer Hugener

Citazione: SSRQ ZH NF II/3 116-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Protokoll der ersten Urversammlung der Gemeinde Greifensee

1798 marzo 29. Gemeindehaus Greifensee

Wie an der Kantonsversammlung in Zürich beschlossen, veranstaltet der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger um 8 Uhr morgens die erste Urversammlung der Gemeinde Greifensee im Gemeindehaus und erläutert den Anwesenden den Entwurf für eine helvetische Staatsverfassung. Der provisorische Landschreiber, Hans Rudolf Hirzel, verliest daraufhin das im Pfarrhaus liegende Taufbuch, aus dem hervorgeht, dass es in der Gemeinde Greifensee 86 stimmfähige Bürger gibt. Die anwesenden 67 Bürger nehmen die neue Verfassung einstimmig an. Für die Wahl eines Wahlmanns wird die Urversammlung in die Kirche verlegt. Gewählt wird der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger. Sodann werden weitere provisorische Munizipalbeamte gewählt, nämlich je ein Verwalter für das Gemeindegut, das Kirchengut und das Armengut, ein Ehegaumer und als Gemeindevorsteher die ehemaligen Bürgermeister Pfister und Meier.

  • Collocazione: StAZH B VII 14.20, S. 51-52
  • Data di origine: 1798 marzo 29
  • Tradizione: Eintrag
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 22.5 × 33.0
  • Lingua: tedesco
  • Scriba: Landschreiber Hans Rudolf Hirzel

Nachdem der Zürcher RatOrganizzazione: am 13. März 1798 zurückgetreten war, übernahm die Landes- und nachmalige Kantonsversammlung die Regierungsverantwortung (Ulrich 1996, S. 498-499; HLS, Zürich (Kanton)). Dieses Gremium beriet den Entwurf einer helvetischen Einheitsverfassung ab dem 21. März und legte am 24. März fest, dass alle Gemeinden im Kanton ZürichLuogo: über deren Annahme oder Ablehnung abstimmen und sodann Munizipalbeamtete für die Verwaltung der Gemeindegüter sowie einen Vertreter für die Kantonsversammlung wählen sollten. In einem Reglement über die Organisation der Urgemeinden wurde bestimmt, dass dieser erste grosse Abstimmungs- und Wahltag am kommenden Donnerstag, 29. März, stattfinden sollte (StAZH K I 56 b, S. 53-57).

Wie in GreifenseeLuogo: stimmten auch die übrigen Gemeinden der neuen Verfassung einstimmig oder mit grosser Mehrheit zu. Gleichzeitig bewahrten sie eine gewisse Kontinuität, indem viele der nun gewählten Volksvertreter und Beamten bereits im Ancien Régime ein Amt ausgeübt hatten (Weber 1971, S. 26-30; Vogel 1845, S. 578): Das Gemeindevermögen wurde weiter von den gleichen Personen wie bisher verwaltet, und auch der Ehegaumer blieb derselbe. Als Gerichtsvorsteher hatte die Gemeinde zuvor bereits den ehemaligen Landvogt Andreas SchmidPersona: gewählt, der dieses Amt bis dahin als Vertreter der Obrigkeit innegehabt hatte (SSRQ ZH NF II/3 115-1).

Testo editionale


Verhandlungen der ersten urversamlung zu GreifenseeLuogo:

Infolge des von der hohen cantonsModifica dei caratteri-versamlung in ZürichLuogo: Organizzazione: ergangenen befehls
ließ der bürger volks repræsentantModifica dei caratteri PfeningerPersona: von hier unter heütigem dato die erste
urversamlung von der gemeind GreifenseeLuogo: Organizzazione: besamlen, welche sich morgensPeriodo: la mattina um 8 UhrPeriodo:
in allhiesigem schul- und gemeindhaus einfand, wo ermelter bürger volks reprasentantModifica dei caratteri PfeningerPersona: in einer schiklichen und paßenden rede der versamelten gemeinde
den haubtendzwek der verhandlungen anzeigte und die dermahlige lage unsers vaterlandes rüksichtlich auf die annahme oder verwerfung des von lobloblicher cantonsModifica dei caratteri
versamlung dem souverainenModifica dei caratteri volk vorgelegten entwurfes einer allgemeinen
HelvetischenLuogo: staatsverfasung schilderte, worauf durch endsunterzeichneten
provisorischen landschreiber die nammen sowohl der an- als abwesenden wahl- und
stimenfähigen bürger hiesiger urversamlung ltlaut extractModifica dei caratteri des in hiesigem
pfarrhaus ligenden taufbuchs verlesen worden, woraus sich gezeigt, daß 86 stimen
fähige bürger in der gemeind GreifenseeLuogo: Organizzazione: sich befinden.
Nach diesem wurde der entwurf der HelvetischenLuogo: staatsverfasung und die
von lobloblicher cantonsModifica dei caratteri versamlung in ZürichLuogo: Organizzazione: selbiger an alle gemeinden der stadt
und landschafft ZürichLuogo: beygefügte beylage und erlaüterung darüber
der urversamlung vorgelesen. Und nachdeme der volks repræsentantModifica dei caratteri
PfeningerPersona: abermahlen der gemeinde die nöthigen bemerkungen
über das vorgelesene gemacht, wurde eine umfrage wegen annahmung
oder verwerffung der constitutionModifica dei caratteri gehalten und einstimmig die neue
constitutionModifica dei caratteri angenohmen.
Hernach wurde das von der hhohen cantonsModifica dei caratteri versamlung übersannte reglement
für die urversamlungen und die versamlung der wahlmäner des cantonsModifica dei caratteri ZürichLuogo: Organizzazione:
verlesen und die anwesenden stimfähigen bürger gezelt, welche sich auf 67 beloffen.
Hierauf begab sich die urversamlung in die kirche, wo dem volks repræsentantModifica dei caratteri zu der vorzunemenden erwählung eines wahlmans, welcher
sich sontags, den 1. aprillData: 1.4.1798, morgensPeriodo: la mattina um 8 UhrPeriodo: in der St. Peters KirchLuogo: in ZürichLuogo:
einfinden solle, beygeordnet wurden:
bürger MaagPersona: , chyrchyrurg
" DenzlerPersona: , schloßer
[p. 52]Interruzione di pagina
Die stelle bemelten wahlmans fiel mit mehrheit der stimen auf den
burger volks-repræsentant PfeningerPersona: Modifica dei caratteri.
Endlichen wurden nach habender vorschrifft die municipalModifica dei caratteri beamtete für
hiesige gemeind erwählt und fiele die wahl:
1. Zum provisprovisorischen verwalter der gemeind guths mit mehrhmehrheit der stimen auf den
bbürger WalderPersona: , gewesnen sekelmstrsekelmeister.
2. Zum provisprovisorischen verwverwalter des kirchenguths einmüthig auf den bürger PfisterPersona: ,
gewesnen kirchenpfleger.
3. Zum provisprovisorischen verwverwalter des armen guths auf den brbürger PfisterPersona: , färber.
4. Zum provisprovisorischen ehegaumer mit mehrhmehrheit der stimen bbürger DänzlerPersona: , gewesnen
ehgaumer.
5. Zu provisorischen vorgesezten oder munizipal beamteteModifica dei caratteri
einmüthig auf:
brbürger PfisterPersona: &Lettura incertaa
" MeyerPersona: gewesne burgermeistere
Actum donerstag, den 29. mertz 1798Data di origine: 29.3.1798.
[Firma:]
HHans HirzelPersona: ,
provisorischer landschreiber zu GreifenseeLuogo: 1

Annotatione

  1. Lettura incerta.
  1. Hans Rudolf HirzelPersona: bekleidete das Amt des Landschreibers seit 1755 und übte es auch in der Revolutionszeit bis zu seinem Selbstmord im Jahr 1802 weiter aus (Sibler 1990, S. 59).