SSRQ ZH NF II/11 182-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig
Citazione: SSRQ ZH NF II/11 182-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Anordnung der Obervögte, dass Einwände gegen obrigkeitliche Erlasse nicht an die Gemeindeversammlungen, sondern direkt an die Obervögte gelangen sollen
1788 giugno 7.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StArZH VI.AS.D.1.:2
- Data di origine: 1788 giugno 7 Tradizione: Original (Doppelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 23.0 × 38.5
- Lingua: tedesco
Testo editionale
Wann mhghhAbbreviazione obervögten der vogtey WiedikonLuogo: und der
enden durch den der neüen Außer Sihl gemeindOrganizzazione: geordneten sekelmeister HuberPersona: die ihnen außerst ohnangenehme anzeige pflichtmäßig gemacht worden, wie das bey letsthin wegen vorweißung
der gemeind rechnung gehaltener Außer SillLuogo: gemeinds versamlung von dreyenQuantità: 3 sonst bekant wakeren und brafen männeren
die einfrage an ihne geschehen seye, ob er ein mehr ergehen laßen
wolle. Er aber keinen gegenstand wuste, worüber ein mehr begehrt werden könte nach solte; selbige befragte, über was vor eine
sache sie ein solches ansuchen thäten, ihme die antwort ertheilt
worden, wegen dem befehl, an der straaße bey hhAbbreviazione obtmann OttenPersona:
guth zu arbeiten, und daß er solcher zu erst an e eAbbreviazione gemeind hätte
bringen sollen, ehe und befor solche arbeit ihren anfang genommen,
um einer ganzen gemeind einwilligung zu erhalten. Er, sekelmeister HuberPersona: , ein pflicht kenender und redlicher mann, vorgestelt, daß da solches aus hohem auftrag der hhAbbreviazione obervögten und
also hoch oberkeitlichem befehl geschehen, er darüber kein mehr ergehen zu laßen sich befüegt finde, sonder diesen vorfahl an hohe
behörde zu hinterbringen sich vorbehalte. So haben mhghhAbbreviazione obervögt
obbemelte dreyQuantità: 3 männer unter dem 7. junius dieß jahrsData: 7.6.1788 nebst dem
sekelmstrAbbreviazione vor sich beschieden, und nach anhörung ihrer vermeinend
zu einer solchen einfrage sie bemächtigenden gründen, welche aber nicht
zureichend, aus falschen principien hargeleitet, also verwerflich
befunden worden, sich einmüthig dahin erkent:
Daß e eAbbreviazione gemeind, sowohl als einem jeden mittglied derselben,
fahls ihnen etwas der gemeind lästig fallendes von denen jeweilig
eAbbreviazione vorgesezten unternemmen zu werden dunkte, dieselbe sich an den jeweiligen hhAbbreviazione amts obervogt wenden und ihre da wieder zu haben glaubende
vorstellungen in geziehmender ehrenbietung eröffnen mögen, welcher
dann ihnen freundschafftliche anleitung, wie e eAbbreviazione gemeind sich zu verhalten
und was sie für einen gesezmäßigen weg einzuschlagen habea
zu geben wohl wißen b werde.
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fahls ihnen etwas der gemeind lästig fallendes von denen jeweilig
eAbbreviazione vorgesezten unternemmen zu werden dunkte, dieselbe sich an den jeweiligen hhAbbreviazione amts obervogt wenden und ihre da wieder zu haben glaubende
vorstellungen in geziehmender ehrenbietung eröffnen mögen, welcher
dann ihnen freundschafftliche anleitung, wie e eAbbreviazione gemeind sich zu verhalten
und was sie für einen gesezmäßigen weg einzuschlagen habea
zu geben wohl wißen b werde.
Übrigens aber wollen hochdieselben nicht, daß in denen
gemeindsbezirken, die ihnen von ihren gnädig hhAbbreviazione und
oberen anvertrauten vogtey irgend über eine, seye es von ughhAbbreviazione
selbst oder durch hochderoselben gnädigen auftrag, durch sie an ihre
eAbbreviazione unterbeamtete ergehend hohe befehle bey e eAbbreviazione gemeinds
versamlung keinerley einwendung oder wieder red gethan werden solle.
gemeindsbezirken, die ihnen von ihren gnädig hhAbbreviazione und
oberen anvertrauten vogtey irgend über eine, seye es von ughhAbbreviazione
selbst oder durch hochderoselben gnädigen auftrag, durch sie an ihre
eAbbreviazione unterbeamtete ergehend hohe befehle bey e eAbbreviazione gemeinds
versamlung keinerley einwendung oder wieder red gethan werden solle.
Zu diesem end hin und damit durch solche ohnangenehme auftrit,
welche straffbaar wahren und das aufblühen besonders dieser so
ansehnlichen neüen gemeind nicht nur stören, sonder c durch
daraus entstehendem zwist und streith das durch gnädige bewilligung bey errichtung derselben nach ihrem selbst eignen
wunsch zu erziehlen gehoffte guthe gänzlich zertrümeren könte,
haben wohl ehren gedachte hhAbbreviazione obervögte nöthig befunden, gegenwertige ihre erkantnus nicht nur in ihr canzley protocoll eintragen, sonder solche abschrifftlich der gesamten eAbbreviazione gemeinds versamlung
vorlesen und solche in die gemeind laade aufbehaltlichen verwahren
zu laßen erkent.
welche straffbaar wahren und das aufblühen besonders dieser so
ansehnlichen neüen gemeind nicht nur stören, sonder c durch
daraus entstehendem zwist und streith das durch gnädige bewilligung bey errichtung derselben nach ihrem selbst eignen
wunsch zu erziehlen gehoffte guthe gänzlich zertrümeren könte,
haben wohl ehren gedachte hhAbbreviazione obervögte nöthig befunden, gegenwertige ihre erkantnus nicht nur in ihr canzley protocoll eintragen, sonder solche abschrifftlich der gesamten eAbbreviazione gemeinds versamlung
vorlesen und solche in die gemeind laade aufbehaltlichen verwahren
zu laßen erkent.
Mittlerweyle aber diesen aus nicht genugsammer überlegung übereilt
begangenen fehler für dießmahl mit der geschehenen von
mund ausgesprochenen ahndung und mißbelieben in milde
nachgesehen.
mund ausgesprochenen ahndung und mißbelieben in milde
nachgesehen.
Actum den 7. junii 1788Data di origine: 7.6.1788.
PrstsPresentibus
mhhAbbreviazione rathsherr uAbbreviazione statthaubtmann HirzelPersona: ,
mhhAbbreviazione rathsherr uAbbreviazione bauherr ScheuchzerPersona: ,
damahls regierende hhAbbreviazione obervögte zu WiedikonLuogo:
und der EngeLuogo: .
mhhAbbreviazione rathsherr uAbbreviazione bauherr ScheuchzerPersona: ,
damahls regierende hhAbbreviazione obervögte zu WiedikonLuogo:
und der EngeLuogo: .
LandschreibelSic
Rudolf HeßPersona: .
[Nota dorsale sul verso:]
Erkantnuß von mhghhAbbreviazione
obervögten, dden 7. junii 1788Data di origine: 7.6.1788
Erkantnuß von mhghhAbbreviazione
obervögten, dden 7. junii 1788Data di origine: 7.6.1788
Annotatione
- Vermutlich verweist dieser Vermerk auf die Gerichts- oder Urteilsbücher der Obervogtei WiedikonLuogo: (StAZH B VII 45.1-45.6). Diese sind allerdings nur lückenhaft überliefert; auch das Protokoll für 1788 fehlt.↩
Regesto