SSRQ ZH NF II/11 174-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig
Citazione: SSRQ ZH NF II/11 174-1
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Bestimmung der Rangfolge der Kirchenstühle der Gemeindevorgesetzten und Stillständer von Enge im Bethaus
1776 maggio 23.
Descrizione della fonte
- Collocazione: StArZH VI.EN.LB.A.5.:73
- Data di origine: 1776 maggio 23 Tradizione: Original (Doppelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 23.0 × 38.0
- Lingua: tedesco
Commento
Das Bethaus EngeLuogo: war erst kurz zuvor, am 12. Mai 1776, eingeweiht worden und diente auch als Ort, um den Religionsunterricht der Kinder abzuhalten. Davor wurde die Kinderlehre im Gesellenhaus zum SternenLuogo: abgehalten, was zu Kritik geführt hatte, weil unmittelbar nach der Kinderlehre der Wirtshausbetrieb begann. Bis 1882 gehörte EngeLuogo: jedoch weiterhin zur Pfarrei St. PeterLuogo: , in deren StillstandOrganizzazione: sie auch Vertreter entsandte. Auch WiedikonLuogo: hatte 1788 Anrecht auf zwei Sitze im Stillstand von St. PeterLuogo: Organizzazione: (SSRQ ZH NF II/11 181-1). Zum Bethaus und den kirchlichen Verhältnissen von EngeLuogo: vgl. Guyer 1980, S. 139-145; zum Stillstand von St. PeterLuogo: Organizzazione: vgl. Ziegler 2006, S. 60-66; zum Gesellenhaus zum SternenLuogo: vgl. SSRQ ZH NF II/11 153-1; zu einem Streit um den Besitz von Kirchenörtern zwischen OerlikonLuogo: und SchwamendingenLuogo: vgl. SSRQ ZH NF II/11 178-1.
Testo editionale
Auf geschehenen anzug, was gestalten sich in absicht auf die bewerbung der pläzen in dem neuerbauten bätthauß in der EngeLuogo:
entzwüschend den vorgesetzten daselbste und den beyden stillständeren bey
St. PeterLuogo: einiger mißverstand erheben wollen, ward erkennt, die bereits
von dem sekelmeister und 4 geschwohrnen beseßen wordenen pläze sollen
weiters für sie bestimmet seyn, da hingegen bedeütete 2 stillständern die
2 ersten pläze vorüber und der gemeinds-ehegaumer den dritten
plaz nebend ihnen beziehen sollen. Bey gemeinds anläsen aber solle
den geschwohrnen der rang vor den stillständeren gebühren.
mhherrAbbreviazione rathsherr RömerPersona:
Erkanntnus
für die geschwohrnen in EngeLuogo:
unterm 23.sten maii 1776Data di origine: 23.5.1776
Bezüglich kirchenörter
im bethaus
Regesto