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SSRQ ZH NF II/11 151-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig

Citazione: SSRQ ZH NF II/11 151-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Urteil der beiden Obervögte der Vier Wachten betreffend fremde Hausleute in Hottingen und Abweisung einer Appellation an dieselben in einem ähnlichen Fall

1721 ottobre 31 – novembre 14.

Die Gemeinde Hottingen, vertreten von Untervogt Arter und den Vorgesetzten, klagt, dass Ulrich Lutz aus dem Appenzellerland und Bernhard Bosshard von Wila mit ihren Familien in Abraham Zieglers Haus beim Hottingersteg wohnen und sich trotz mehrmaliger Aufforderung und Bussandrohung weigern, die Gemeinde zu verlassen und von ihrem Hausherrn dabei unterstützt werden. Dies verstosse nicht nur gegen die Rechte der Gemeinde, sondern auch gegen die obrigkeitlichen Mandate. Ziegler hingegen ist der Ansicht, dass er das Recht habe, sein eigenes Haus nach Gutdünken zu gebrauchen und zu vermieten. Die Obervögte entscheiden, dass Lutz und Bosshard bis am nächsten Dienstag sowohl das Haus von Ziegler als auch die Gemeinde Hottingen zu verlassen haben. Im Falle des Ungehorsams droht ihnen eine Busse und Gefängnis im Oetenbach. Kurz darauf bittet Hauptmann Kramer im Namen seines Schwiegervaters Keller um ein Urteil. Die Gemeinde Hottingen geht gegen Keller vor wegen den Mietern in dessen Haus bei der Kreuzkirche. Die Obervögte entscheiden, dass es sich mit diesem Fall gleich verhalte wie mit dem oben genannten, weshalb eine eigene Untersuchung nicht nötig sei. Das Urteil gegen die Mieter von Ziegler soll sich auch auf diesen Fall sowie allfällige weitere Fälle erstrecken.

  • Collocazione: StAZH A 149.1, Nr. 159
  • Data di origine: 1721 ottobre 31 – novembre 14 (31. Oktober 1721 (Urteil); 14. November 1721 (Abweisung der Appellation))
  • Tradizione: Original (Doppelblatt)
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 22.5 × 33.0
  • Lingua: tedesco
  • Scriba: Johann Rudolf Hess, Landschreiber der Kanzlei Vier Wachten

ZieglerPersona: und KramerPersona: appellierten gegen diesen Entscheid der Obervögte an den RatOrganizzazione: , der am 17. November 1721 entschied, dass ZieglerPersona: und KellerPersona: ihre Häuser weiterhin so brauchen dürften wie bisher, aber keine Neuerungen oder Erweiterungen vornehmen dürften. Gemeindsgenossen hatten den Vorrang vor Auswärtigen, wenn aber keine Gemeindsgenossen zur Verfügung standen, durften sie auch weiterhin Fremde aufnehmen, mussten dann allerdings für diese Hintersassen bürgen. Ausserdem verlangte der RatOrganizzazione: von den Auswärtigen einen Nachweis, dass sie nach wie vor über das Bürgerrecht ihrer Herkunftsgemeinde verfügten (StAZH B II 754, S. 77-78).

Der Umgang mit den Hintersassen war für die Gemeinden EngeOrganizzazione: , OberstrassOrganizzazione: , FlunternOrganizzazione: , HottingenOrganizzazione: und RiesbachOrganizzazione: am 3. Oktober 1660 neu geregelt worden, nachdem sich ein Teil des Gemeindegebiets aufgrund der neuen Stadtbefestigung nun innerhalb der Stadtmauern befand (SSRQ ZH NF II/11 122-1). Am 20. April 1676 wurde anlässlich eines Falles in HottingenLuogo: , aber für alle direkt an die Stadt angrenzenden Gemeinden gültig festgehalten, dass Hausbesitzer sich verpflichten müssten, keine Fremden aufzunehmen, die Häuser nur an Bürger oder Gemeindsgenossen zu verkaufen, sie nicht um mehr Räume zu erweitern und für fremde Lehenleute zu bürgen (StAZH A 149.1, Nr. 105).

Zu den Hintersassen vgl. SSRQ ZH NF I/1/11 96-1; HLS, Hintersassen; Bock 2009, S. 203-206; Schellenberg 1951, S. 22-27 und 56; Guyer 1943, S. 81-83; Weisz 1938, S. 215-219.

Testo editionale

Demnach der untervogt ArterPersona: und samtlicheNell'originale: samt vorgesetzte einer ehrsamenNell'originale: ehrs gmeind HottingenLuogo: Organizzazione: klagend vorgetragen, welcher gestalten der Ulrich LutzPersona: auß’m Appenzeller LandLuogo: und Bernhardt PoshardtPersona: von WylaLuogo: , beyde samt ihren haushaltungen in hrnAbbreviazione lieütenantNell'originale: lieütent ZieglersPersona: haus bey’m Hottinger StegLuogo: dermahlen wohnhafft, zuwieder der schon öffters an sie ergangener oberkeitlicherNell'originale: oberkeitr befehlen und angekündeter bus auß der gemeind nicht wegziehen wollind, sondren von ihrem hausherren annoch unterstützet werdind zuverbleiben, welche eigenmächtige einnistung frömbden volks denen von mgn hhrnAbbreviazione selbsten und denen jederweiligen hhrnAbbreviazione obervögten ihnen bey vielerley dergleichen anläßen gnädig ertheilten freyheits brieffen, erkandtnußen und urthlen, auch in den truk verfertigten hochoberkeitlichenNell'originale: hochoberktl mandaten schnur straks zuwider lauffe, zumahlen ihre gemeind hardurch in allwege zum höchsten beschwehrt und benachtheiliget wurde, gestalten sie ein gleiche klag schon mehrmahlen der weitläuffigkeit nach zuführen gemüsiget worden seyind.
Hat hrAbbreviazione lieütenantNell'originale: lieüt ZieglerPersona: hierüber selbsten in antwort verdeütet, das sein absehen nicht seye, eine ehrsameNell'originale: ehrs gmeind HottingenLuogo: Organizzazione: an ihren habenden freyheiten einiger maßen zuhemmen oder selbiger übertrang zuthun, sondren nur allein das seinige als sein haus und zugehörd nach seinem guttdunken und allerbestem nutzen zugebrauchen und zuvermiethen, [p. 2]Interruzione di pagina angesehen er als ein burger hier zu die freyheit zuhaben vermeine und deswegen hierüber einen rechts spruch begehre etcAbbreviazione.
Als ward hierinnfahls mit recht erkennet: Dieweilen mann der gmeind HottingenLuogo: Organizzazione: habende brieff und sigill, erkandtnussen und urthlen dem hrnAbbreviazione lieütenantNell'originale: lieütent ZieglerPersona: zugefallen nicht schwächen, vielweniger hochoberkeitlichenNell'originale: hochoberkeit mandaten zuwieder handlen könne, sondren solche vielmehr zuhandhaben pflichtig seye, als sollen die beyde eingangs ernante partheyen nicht allein bis a–künfftigenNell'originale: künfftLettura incerta–a dienstag bey 20 Valuta: 20 libbre bus sowohl des hrnAbbreviazione ZieglersPersona: haus als die gemeind HottingenLuogo: raumen, sondren ihnen auch auff den fahl des ohngehorsams dermahlen schon der OettenbachLuogo: angekündet seyn.

Actum freytags, den 31ten octobrisNell'originale: 8bris anno 1721Data di origine: 31.10.1721.

PresentibusNell'originale: Pnbus hrAbbreviazione zunfft- und kornmeisterNell'originale: kornmstr MeyerPersona: und hrAbbreviazione zunfft- und alt kornmeisterNell'originale: kornmstr FriesPersona: , als beyd wohlverordnete hhrnAbbreviazione obervögte der Vier WachtenLuogo: und zu WipkingenLuogo: .

LandschreiberNell'originale: Landschrbr JohannNell'originale: Joh Rudolff HessPersona: scripsitNell'originale: st.

[p. 3]Interruzione di pagina

Zu wissen seye hiermit, das kurtz nach ergehung vorstehender urthel hrAbbreviazione haubtmannNell'originale: hbtm KramerPersona: in nammen seines geliebtenNell'originale: gelten1 hrnAbbreviazione schwehers, des hrnAbbreviazione KellersPersona: von StadelhoffenLuogo: , bey mhhrnAbbreviazione zunfft- und kornmeisterNell'originale: kornmstr MeyerPersona: als ambtsobervogt eröffnet hatt, welcher gestalten ehrengedachter sein hrAbbreviazione schweher von denen gmeinds-vorgesetzten zu HottingenLuogo: wegen habenden frömbden hausleüthen in seinem haus zu HottingenLuogo: bey der Kreütz-kirchenLuogo: angejochet werde, mit innständiger bitt, ihne mit und gegen ermeltdten vorgesetzten in klag und antwort nicht allein an gebührendem ohrt zuverhören, sondren auch hierinnfahls eine urthel zusprechen.
Dem selben aber von ehrengemeldtem hrnAbbreviazione ambts obervogt angezeiget worden: Dieweilen dieseres streit-geschäfft mit dem obigen, des hrnAbbreviazione lieütenantNell'originale: lieüt ZieglersPersona: , allerdings eine gleiche beschaffenheit habe, als seye ohnnothwendig, ihne, hrAbbreviazione haubtmannNell'originale: hbtm KramerPersona: , samt denen vorgesetzten von HottingenLuogo: gegen einander in contradictorioModifica dei caratteri weiters zu verhören, sondren es solle sich obige urthel nach ihrer krafft und innhalt auch auff des hrnAbbreviazione KellersPersona: habende hausleüthe, und wann nach andere dergleichen exempelModifica dei caratteri wären, erstreken.

Datum, den 14den novembrisNell'originale: 9bris anno 1721Data di origine: 14.11.1721.

LandschreiberNell'originale: Landschrbr JohannNell'originale: Joh Rodolff HessPersona: scripsitNell'originale: st.

[p. 4]Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso:] Appellation von wegen denen in mrAbbreviazione Abraham ZieglersPersona: und hAbbreviazione KellersPersona: haüsern zu HottingenLuogo: sich befindtlichen frömbden hausleüthen.
[Nota dorsale sul verso:] Die erkantnis vide sub 17. novembrisNell'originale: nov 1721Data: 17.11.1721 unterschreiber manualNell'originale: unt man 2

Annotatione

  1. Lettura incerta.
  1. Die Auflösung der Abkürzung ist nicht eindeutig. Es könnte möglicherweise auch «gelehrten» oder etwas Ähnliches bedeuten.
  2. StAZH B II 754, S. 77-78.