SSRQ SG III/4 47-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die
Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud
Citazione: SSRQ SG III/4 47-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Margaretha von Rotenberg, die ohne Zustimmung ihrer Leibherren Stefan Schiner von Sax heiratete, verspricht, ihren Besitz nach Werdenberg zu versteuern
1450 febbraio 23.
Descrizione della fonte
- Collocazione: LAGL AG III.2417:007
- Precedente collocazione: LAGL 33
- Data di origine: 1450 febbraio 23 Tradizione: Original
- Supporto alla scrittura: Pergament
- Formato l × a (cm): 25.0 × 12.5
- 1 sigillo:
- Klaus Vittler, Bürger von WerdenbergPersona: , cera, rotonda, pendente da una stricia di pergamena, ben conservato
- Lingua: tedesco
Commento
Das vorliegende Stück steht in engem Zusammenhang mit der LeibeigenschaftTermine: und den daraus resultierenden leibherrlichen Rechte auf die Person und ihren BesitzTermine: . Margaretha von RotenbergPersona: geht als Leibeigene der Grafschaft WerdenbergLuogo: eine ungenossameTermine: Ehe ein, d. h. sie heiratet einen Mann, der Leibeigener einer anderen Herrschaft ist. Sie versäumt es, die Bewilligung ihres LeibherrTermine: n einzuholen. Leibeigene müssen jedoch unter Androhung einer Strafe bei einer HeiratTermine: mit einer ungenossamen Person oder einem Herrschaftswechsel die Erlaubnis des Leibherrn einholen, damit keine Unklarheiten bei der leibherrlichen Rechtsabgrenzung entstehen sowie leibherrliche AbgabenTermine: und vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Todfall, Abgaben auf Güter) nicht geschmälert werden (vgl. dazu HRG, Bd. 2, S. 1761–1771). Um der StrafeTermine: zu entgehen, verpflichtet sich Margaretha, ihren Besitz weiterhin nach WerdenbergLuogo: zu versteuern. Bei einem VerkaufTermine: ihrer Güter in Werdenberg hat sie diese vorher den SteuergenossenOrganizzazione: von Werdenberg anzubieten. In späterer Zeit fordert die Herrschaft bei einer ungenossamen Heirat oder bei Herrschaftswechsel eine Gebühr (AbzugTermine: ) (vgl. dazu z. B. SSRQ SG III/2.1, Nr. 154a).
Testo editionale
Regesto
Margaretha von Rotenberg hat ohne Zustimmung ihrer Leibherren Stefan Schiner von Sax, der einer anderen Herrschaft angehört, geheiratet. Da sie einer Strafe entgangen ist, verpflichtet sie sich auf Anraten ihres Verwandten und Vogts Walter von Rotenberg, ihren Besitz künftig nach Werdenberg zu versteuern. Sie oder ihre Erben dürfen ihre Güter in Werdenberg nur an die Steuergenossen von Werdenberg verkaufen.
Für die Ausstellerin siegelt Klaus Vittler, Bürger von Werdenberg.