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SSRQ SG III/4 228-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud

Citazione: SSRQ SG III/4 228-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Ammann David Hilty verkauft für 1000 Gulden das Kornhaus an seinen Bruder Hauptmann Paravizin Hilty

1750 agosto 28. Werdenberg

Ammann David Hilty verkauft seinem Bruder Hauptmann Paravizin Hilty das von seinem Vater geerbte Kornhaus samt Stall und Garten für 1000 Gulden.

1. Das Kornhaus soll beim männlichen Stamm bleiben, solange Söhne vorhanden sind.

2. Sollte Paravizin Hilty heiraten und vor seiner Frau sterben, soll seine Frau kein Recht auf das Kornhaus haben oder nach hiesigem Landrecht den dritten Teil beziehen.

3. Die hinterlassenen Söhne sollen das Kornhaus besitzen.

4. Sollten keine männlichen Erben mehr vorhanden sein, behält sich David Hilty vor, das Kornhaus zum gleichen Preis zurückzukaufen.

5. Es sollen keine Rechte betreffend das Kornhaus geschwächt oder abgeändert werden.

6. Will Paravizin Hilty etwas umbauen, dann darf er das nur ohne Schaden von David Hiltys Garten tun, damit ihm das Sonnenlicht nicht genommen werde. Er erlaubt ihm aber, drei Schuhe hoch auf das Kornhaus zu bauen und nicht mehr.

7. Zwei mit Eisen beschlagene Koffer, vier Korntröge, einen doppelten und einen einfachen Schrank, drei Himmelbetten, ein Mehltrog, ein Bett mit Laubsack, Tisch und Stuhl sind im Kauf inbegriffen.

Doppelte Ausfertigung der Originalurkunde.

  • Collocazione: LAGL AG III.2467:010
  • Precedente collocazione: LA GL X. 254
  • Data di origine: 1786 luglio 30
  • Tradizione: Abschrift (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben), 1786 luglio 30
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 21.0 × 34.0
  • Lingua: tedesco
  • Scriba: Fridolin LuchsingerPersona: , Landschreiber

Zum neu erbauten KornhausTermine: und zum GebotTermine: , alles GetreideTermine: auf das Kornhaus zu liefern vgl. SSRQ SG III/4 200-1.

Testo editionale


Copia

Es ist ein aufrechter und unbetrogen marthTermine: ergangen und
getrofen worden entzwüschendt ammenTermine: David HiltiPersona: , verkäüferTermine: , an
einem, danne bruderTermine: haubtmanTermine: Paravicin HiltiPersona: , käuferTermine: . So git ammen
David HiltiPersona: seim bruder haubtman Paravicin HiltiPersona: zu kaufen seines
vattersTermine: seeligen hausTermine: , das kornhauseTermine: sambt dem stallTermine: , und gartenTermine: bei
dem haus gelegen und zwei garten betterTermine: zu LimbsLuogo: und gib ich
ihme solches mit allen seinen rechten, wie es der vatter seelig
beworben und besessen hat. Und ist der märthTermine: ergangen benamtlichen
tausend guldenValuta: 1000 fiorini , wie ich selbiges auch in dem preise in der erbtheilungTermine:
durch das looßTermine: bekommen hab. Bedingnus, unter welchem ich mein
habendtes haus, das kornhauseTermine: , an meinem lieben bruder haubtmann
ParavicinPersona: überlassen hab:

Erstens soll das kornhauseTermine: jeder weile auf unserem männlichen stammen
sein und verbleiben und von weiblich geschlächtTermine: , so lang vatter marchTermine:
von mannsstammenTermine: vorhanden, nicht möge beseßen old eigenthümlich
behalten werden.

Zweitens, wan der bruderTermine: haubtmannTermine: sich solte verheürathenTermine: , das zeitlich
vor seiner frauenTermine: segnen und sterbenTermine: solte, so solle nach seinem
todTermine: sein frau kein ansprach an das kornhauseTermine: haben old nach
hiesligen landtrechtenTermine: den dritten theilTermine: beziehen mögen, sondern wie
es im ersten artikul vermelt, auf dem mannsstammenTermine: verbleiben
und ohnveränderlich sein.

Drittens, nach absterbenTermine: des bruder haubtmans solle das kornhauseTermine: von
seinen hinterlassnen söhnenTermine: besessen und auf dessen männlichen
nachkomenschaft
Termine:
verbleiben.

Viertens, wan von brbruder haubtmann kein männliche nachkomenschaftTermine:
wider vermuthen niemand mehr vorhanden und bei leben wäre,
das kornhausTermine: für sich selbsten zubesizen, so behalte ich vor mich
und meine mannliche nachkomenschaft die heiteren und unbetrübten
recht bestens an vor, nicht allein die obgemelte meinen brbruder
haubtmann überlassendes, das kornhaus und zugehör, in dem preisTermine: ,
wie es heüt dato ihme zu kaufen geben, nach diesem wehrt das [fol. 1v]Interruzione di pagina
kornhaus zu meinen handen nehmen als mein eigenthumTermine: old
nach meinem absterbenTermine: meine männliche nachkomenschaftTermine:
zu handen nehmen und für solches so viel zu bezahlen, als der kaufTermine:
dato geschehen ist, benamtliche tausend guldenValuta: 1000 fiorini , ohne eintrag und
widerred werd ich noch die meinigen weder vor gericht noch recht
weder red noch antwort zu geben pflichtig sein.

Fünftens und sollen keine recht davon geschwächt noch das geringste abgeänderet
werden von dem kornhauseTermine: .

Sechstens, anbei hat ammenTermine: David HiltiPersona: sich klar vorbehalten, daß wann der brbruder
haubtmannTermine: , der besizer des kornhausesTermine: , auf das kornhaus bauenTermine:
wolte, er solches anders nicht thun mögen als ohne schaden und
nachtheil seines gartensTermine: , damit ihme selbiges das liechtTermine: der sonnenTermine:
nicht benommen werde, hab ich brbruder haubtmann erlaubt, drei schuMisura lineare: 3 scarpe hoch
auf das kornhaus zu bauen, aber mehr nicht, sAbbreviazioneLettura incertaa.

Sibentes, zwei goferenTermine: mit eisenTermine: beschlagen, vier korntrögTermine: , zwei trögTermine: zu
dem weislen hausTermine: , ein aufrechten dobleten kastenTermine: , ein einfaltenTermine:
aufrechten kastenTermine: , drei himmellbetstattenTermine: , ein mehl trögliTermine: , gutschenTermine:
sambt sakTermine: , tischTermine: und stuhlTermine: , welches im kaufTermine: begrifen ist und
zu dem haus gehört.

Dieser bedingnusen haben beide ehrentheil solches gutgeheissen und
angenohmen, dahero zwei gleich lautende instrument verfertiget,
jetwederem theil eins zugestelt und beabredet worden, das wann das
einte solte verlohren gehen, dem andern volkomen glauben soll dargereicht
werden. Es haben auch beide theil diesere instrument eigenhändig für
sich und ihre männliche nachkomenschaft zu unzerbrüchlicher steifhaltung
unterschriben, bekräftiget und bewahret, welches geschehen.

Haben sich beide theil eigenhändig unterschribenTermine: und jeder theil sein
eigen pitschaft bekräftiget, so und under gethrukt, so geschehen, b–den
den
Da correggere in: den
–b 28. augstmonat anno 1750Data di origine: 28.8.1750. Locus sigilli bescheint David HiltiPersona: ,
ammenTermine: ;
bescheint Paravicin HiltiPersona:
Locus sigilli

Daß vor und obstehendes aus dem originalbriefTermine: wörtlich gleichlautend abgeschriben worden, zu WerdenbergLuogo di origine: , den 30. juli anno 1786Data di origine: 30.7.1786,
bezeugt Fridolin LuchsingerPersona: ,
landtschreiberTermine: .
|Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso da una mano del secolo XVIII:]
Copia
kaufbriefesTermine: deß kornhausesTermine:
zu WerdenbergLuogo: ,
La D

Annotatione

  1. Lettura incerta.
  2. Da correggere in: den.