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SSRQ SG III/4 219-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud

Citazione: SSRQ SG III/4 219-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg

1733 settembre 9.

Die Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg regelt folgende Brandschutzmassnahmen, die in allen drei Kirchen verlesen werden:

1. Landvogt Johann Peter Zwicky soll dafür sorgen, dass alle Häuser Kamine haben.

2. Öfen und Herdstellen sollen mit steinernen Platten versehen werden.

3. Leicht brennbares Material soll feuersicher aufbewahrt werden.

4. Brotbacken ist bei windigem Wetter verboten.

5. Schmiede und Schlosser dürfen bei Wind kein Feuer entzünden.

6. Waschen ist bei Wind ebenfalls verboten.

7.–10. Nachts muss ein Geschirr mit Wasser unter das Licht gestellt werden und man darf nur mit Laternen ausser Haus gehen.

11.–12. In der Nähe von leicht brennbarem Material darf nicht geraucht werden und Vögel oder Wild geschossen werden.

13. Nachts sollten Feuer gelöscht werden.

14. Zwei Mal jährlich müssen die Kamine gefegt werden.

15.–16. Grabs, Buchs und Sevelen müssen diverses Material zur Feuerbekämpfung anschaffen. Es werden 12 Feuerschauer eingesetzt, die für die Gemeindesechstel oder -drittel verantwortlich sind und zwei Mal jährlich die Kamine, Feuerstätten etc. zu kontrollieren haben. Im Brandfall haben sie die Löscharbeiten zu koordinieren.

  • Collocazione: StASG AA 3 B 06, 09.09.1733
  • Precedente collocazione: StASG AA 3 B 6
  • Data di origine: 1733 settembre 9
  • Tradizione: Aufzeichnung (unpaginiert) mit kartoniertem Ledereinband
  • Stato di conservazione: Anfang des Buches fehlt, zahlreiche Blätter dazwischen und im hinteren Teil herausgeschnitten, Blatt 1 und 2 lose
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 22.0 × 33.0
  • Lingua: tedesco

  1. Die vorliegende Feuerordnung von 1733 für Werdenberg ist die älteste, überlieferte Ordnung und ist im Verkündbuch (Mandatbuch) enthalten, das obrigkeitliche Beschlüsse bzw. MandateTermine: vom 7. April 1733 bis zum 11. November 1761 umfasst, die zum Verkünden in den drei KirchenTermine: SalezLuogo: , SaxLuogo: und SennwaldLuogo: verlesen wurden (StASG AA 3 B 6). Neben den Mandaten, z. B. zum VerkaufTermine: von MostTermine: und WeinTermine: ausser Landes, zu JagdhundenTermine: oder zum ReislaufTermine: , finden sich auch Ankündigungen, wann und wo der ZehntTermine: oder andere AbgabenTermine: eingesammelt werden, Bekanntmachungen über VormundschaftenTermine: oder TodesfälleTermine: , damit die GläubigerTermine: rechtzeitig ihre Ansprüche anmelden können, Informationen über Veranstaltungen wie z. B. JahrmärkteTermine: , Aufrufe zu WaffeninspektionenTermine: oder zur RechnungsablegungTermine: , ZitationenTermine: vor Gericht u. ä. Besonders häufig sind Bekanntmachungen über DurchfahrverboteTermine: , die von PrivatpersonenTermine: erwirkt worden sind.

  2. Zu den Brandereignissen in der Region Werdenberg vgl. das Werdenberger Jahrbuch 20/2007, insbesondere die erneuerte WerdenbergerLuogo: FeuerordnungTermine: von 1770Data: 1770, ediert bei Reich 2007, S. 50–52 sowie diejenige von WartauLuogo: um 1700Data: 1700 (Stricker 2007, S. 48–49). Die 1770 erneuerte Feuerordnung basiert auf der hier edierten, älteren Feuerordnung von 1733Data: 1733. Einzelne Artikel sind zwar inhaltlich gleich oder ähnlich, andere wurden jedoch 1770Data: 1770 wesentlich verändert und ergänzt, weshalb die ältere Feuerordnung von 1733 in die Rechtsquellensammlung aufgenommen wurde.

    Zum BrandschutzTermine: vgl. auch SSRQ SG III/4 48-1, Art. 4; SSRQ SG III/4 49-1, Art. 3 (FeuerschauerTermine: in der Stadt WerdenbergLuogo: ); PGA Sevelen C20.

  3. Zum Brandschutz in Sax-ForsteggLuogo: vgl. SSRQ SG III/4 153-1, Art. 32; SSRQ SG III/4 208-1, Art. 6 sowie Kommentar 2.

Testo editionale

[...]Irrilevanza editoriale1

Erichte feür ordnungTermine: für die graffschafft WerdenbergLuogo: anno 1733, auch zu jeedermans hier kömpfttigem verhalt in allen dry kirchenTermine: zu verlesen, den 9. tag 7brisData di origine: 9.9.1733.
1.o Weillen dem vernehmen nach zimblich vill haüserTermine: , darinnen keine caminTermine: , alß gehett der ernstliche befelch a heren landtammen Johann Petter ZwikhisPersona: alß unßer dißmahligen, hochgeachten und gnädigen herren landtvogts dahin, das alle mangelbahre, so bald es immer sein kann, mit leimbTermine: , taugsteinTermine: und anderen erforderlichen materialien versehen und zu eigner, auch benachparten sicherheit guete caminTermine: machen lassen.
2.o Da gleichmäßig in villen haüserenTermine: umb die feürstättTermine: , härdtblatenTermine: undt öffenTermine: , absonderlich die bachöffennTermine: , alzu nach hölzerne theillinen, rigelTermine: oder ander holzwerkhTermine: , als beschichet der ernstliche befelch durch legung steinernenTermine: platennTermine: undt errichtung diensammer mauernTermine: , sonderheitlich gueter verschließunng der öffenTermine: , das mangelbahre so zu verbeßeren undt in solchen standt zu stellenn, damit dardurch niemandt kein schaden zu gefüegett werde.
3.o Da so gar dem vernehmmen nach hin und wider in haüßeren, ja gar nache zu denn feüwrstättenTermine: , haüwTermine: , strauwTermine: , bettlaubTermine: , durholzTermine: undt ander dergleichen leicht brünnende sachen eingelegt undt gesamblet werden, als gehett die ernstliche anstimung dahin, sich darfür geflißen zu hüeten undt wo albereit verdeüt gefärliche sagenCorretto da: sachenb eingelegAggiunta al di sopra della rigact, solche widerum hinweg zu nehmen und an solche orth zu verwahren, alwo wegen dem feüwrTermine: keine gefahr nit zubeförchten.
Wan danne an villen orthen auch sonsten gar ohnbehuetsamb undt ohnsorgfeltig das feüwrTermine: gebraucht old auch verwarth werden, soll d darauß grosen jahmmer, nachtheil, schaden und schrekhen erwachsen könte, als gebietet ferners:
4.o Unser hochgeachte und gnädige herr landtvogt, das bey großen föhnTermine: und windeTermine: weeder die bekhenTermine: noch andere kein brottTermine: bakhen ald darzu einheizen, bey 5 cronenValuta: 5 corone ohnnachläßer buoßTermine: .
5.o Das gleichmäsig bey ohngestürmer windeszeit die schmidtTermine: undt schlosserTermine: kein feüwrTermine: nit anzünden, bey 2 cronenValuta: 2 corone ohnnachlächlicher buoß.
6.o In solch gefärlicher zeit auch niemand kein wöscheTermine: halte bey 3 cronenValuta: 3 corone ohnnachsächlicher buoß.
7.o NächtlicherTermine: zeit niemand inAggiunta al di sopra della rigae keinen haüßerenTermine: bim liechtTermine: nit schleizeTermine: , man habe dann ein gschirTermine: voll waßerTermine: undter f dem licht, bey 1 cronenValuta: 1 corona ohn nachläßlicher buoßTermine: .
8.o Auch kein holzarbeiterTermine: , tischmacherTermine: , schreinerTermine: , zimmerleuthTermine: , keüferTermine: oldt andere nächtlicherTermine: weiße bim liechtTermine: arbeiten, sie habendt dan ein gschirTermine: voll waßerTermine: undter dem liecht, bey 2 cronenValuta: 2 corone buoß.
|Interruzione di pagina
9.o Niemandt mit einem lichtTermine: ohne in einer latternenTermine: schleizensTermine: oder tröschzeitTermine: über die gaßenTermine: oder ställTermine: gehe, bey 2 cronenValuta: 2 corone ohnnachläßlicher buoßTermine: .
10.o Auch niemandt in der schleizzeitTermine: kein offen feüwrTermine: über die gaßenTermine: trage, bey 1 cronenValuta: 1 corona ohnnachsechlicher buoß.
11.o Bim schleizenTermine: , stenglenTermine: , strauwTermine: in städtlenTermine: undtCorrezione al di sopra della riga, sostituisce: oldtg scheürenTermine: ald ander der gleichen gefärlichen ortthen, niemand kein tabakhTermine: rauchiTermine: , jeedes mahl demme, so es übersicht, bei 1 cronenValuta: 1 corona ohnaußsezlicher buoß.
12.o Niemand bimm städtlenTermine: , scheürenTermine: , hanffTermine: , strauwTermine: und stänglenTermine: vögelTermine: , gwildTermine: ald sonsten schießenTermine: , bey 1 cronenValuta: 1 corona buoßTermine: .
13.o Ohne erforderliche nothwendigkeit nächtlicherTermine: zeit weeder gwirbsTermine: , handtwerkhsTermine: noch andere leüth kein feüwrTermine: anmachen oder undterhalten, sonderen daßelbige sorgfeltig und gewahrsamblich löschen und versorgen, bey 1 cronenValuta: 1 corona ohnnachläßlicher buoß.
14.o Jeedes haußTermine: inwohnereTermine: alljärlichenDurata ripetuta: 1 anno zwey mahlen, namblich am früehlingPeriodo: primavera undt herbstPeriodo: autunno, die kähminTermine: selbsten geflißen buzen und fägen ald aber die ordinary kähmi fägerTermine: buzen und fägen laßenn, bey 1 cronenValuta: 1 corona buoß.
Und weillen bekanth, daß ohngeachtet sorgfeltig undt nothwendig errichteten feürordnungenTermine: , etwan aus verwahrloßnungSic ohnAggiunta all’altezza della rigahsorgfeltigen leüthen, etwan aus ohnfursichtigkeit und etwann aus anderen, ja bis weillen verborgenen ursachenn, feüwrsausbrüchTermine: ald feüwrs brunstenTermine: entstehen können, zu deren widerstandt old dempfTermine: und auslöschung auch aller orthen üeblich und gleichmäßig hießigen orths erforderlich, guette gegen verangstaltungenSic zu machen, alß gebietet nach weiters unser etc etc etcAbbreviazione:
15.o Das ohne aufschub eine ehrsamme gmeind GrabßOrganizzazione: sich versehe und anschaffen laße: 6 feüwr hägenTermine: von einer nit alzu grosen schwäre, die von 2 männeren geferkhetTermine: und gefürth werden möggen, 6 leiterenTermine: von einer gnugsammen länge, das dardurch alle, auch die hochsten haüßerTermine: zubesteigen, |Interruzione di pagina 6 hänkelTermine: , 6 bikhelTermine: undt 12 schauflennTermine: , 12 guete äxenTermine: , so auch 24 feür kübelTermine: , welch alles in die 6tel gleich ein getheilt undt an füeglich undt gelegenen orthen wohl undt sicher verwarth werden solle.
16.o Das die beeden anderen gemeinden BuchßOrganizzazione: und SefelennOrganizzazione: auch gemeinsamb sich auf eben gesagte weiß versehe undt jeede für sich anschaffe: 3 feüwrhägenTermine: von gesagter schwäre, 3 feüwrleiterenTermine: von gemelter lenge, 3 hächelTermine: Sic2, 3 bikelTermine: , 6 schauflenTermine: undt 6 guete äxenTermine: , auch 12 feürkübelTermine: .
So alles in die drittelTermine: gleich eingetheilt undt an den fueglich und gelegnesten orthen wohl undt sicher verwarth werden solle.
Damit nun hinkömpfftig dißer ordnungTermine: wohl undt sicher nachgelebt werde, alß wirdt aller forderest jeweilig hin kömpftten heren landtvögten die allererste vorsorg anheimb gesezt undt überlaßen, die nach aufhabendt ihrer pflicht für das beste des landts guete sorge tragen und je nach beschafenheit der zeiten erforderlichs nach dißer verordnungTermine: selbsten beysezen werden.
So danne darnach werden zu geflißenen aufseherenTermine: und anfüehreren verordnet des landts ammenTermine: und richterTermine: insgemein und ihnnen noch beygesezt aus jedem ⅙tel old ⅓del ins besonder:
Aus dem Grapser hinderen BergLuogo: ⅙tel Davidt StrickherPersona: ,
aus demm vorderen bergLuogo: ⅙tel Hanß WinnenwiserPersona: ,
aus dem OberdorfferLuogo: sechstentheil sekhelmeisterTermine: Nell'originale: sekhelmr Jacob VetschPersona: ,
aus dem Undter DorffnerLuogo: ⅙tel Andres SchlegelPersona: , schloserlyTermine: ,
aus dem StudnerLuogo: ⅙tel Burkhardt ZoggPersona: ,
aus dem StattnerLuogo: ⅙tel sekhelmeisterTermine: Nell'originale: sekhelmr Johannes i HiltyPersona: ,
aus dem BuxnerLuogo: dritel baumeisterTermine: Nell'originale: bauwmr Galliß RohrerPersona: ,
aus dem AltendorffnerLuogo: dritel Burgarth SennPersona: , der müllerTermine: ,
aus dem RefißerLuogo: dritel sekhelmeisterTermine: Nell'originale: sekhelmr Hanß BüschPersona: ,
aus dem OberweiserLuogo: dritel von RansLuogo: sekhelmeisterTermine: Nell'originale: sekhelmr Jacob SpizPersona: ,
|Interruzione di pagina
aus dem dorffLuogo: dritel haubtmanTermine: Galliß TischouserPersona:
und aus dem bergdritelLuogo: schuelvogtTermine: Matis SaxerLettura incertajPersona: .
Diße werden und sollen aljärlichenDurata ripetuta: 1 anno 2 mahl im früehjahrPeriodo: primavera und herbstPeriodo: autunno old, so es die nothwendigkeit noch mehr erforderett, auch noch zwüschett ihnen, alle haüßerTermine: geflißentlich undtersuechen von undten bis obenn, ob die feürstättTermine: und caminTermine: versorget und sonsten alleß geflißentlich nach dißer ordnung alles eingerichtet seye, auch die fehlbahren und ohngehorsammen an seiner hochen behörde ohne verschonen eingeben und anzeigenn.
Auch sollen sie bey ohnglüks zutragenheiten old auf stoßenden feüwrsbrunstenTermine: (die gottAggiunta al di sopra della rigak gnädig verheüten wolle) auß überlaßung jeweiligen heren landtvogts, die verordnungenTermine: thüen, wie jeederman sich zu verhalten, was für l instrumenten jeeder soll mit sich herbringen, gebrauchen und für arbeitTermine: verrichten, welch an sezenden verordnungen danne jeederman folgen, gehorchen und nachleben soll bey hocherwartender straff und ohngnad, zum nachricht. [...]Irrilevanza editoriale3

Annotatione

  1. Soppressione: dahin.
  2. Corretto da: sachen.
  3. Aggiunta al di sopra della riga.
  4. Soppressione: als.
  5. Aggiunta al di sopra della riga.
  6. Soppressione: sich.
  7. Correzione al di sopra della riga, sostituisce: oldt.
  8. Aggiunta all’altezza della riga.
  9. Soppressione: Vets.
  10. Lettura incerta.
  11. Aggiunta al di sopra della riga.
  12. Soppressione: verordenung.
  1. Die vorangehenden, unpaginierten Seiten enthalten die verkündeten Mandate seit dem 7. April 1733Data: 7.4.1733.
  2. Wahrscheinlich wie oben Henkel.
  3. Es folgen weitere Mandate bis zum 11. November 1761Data: 11.11.1761.