SSRQ FR I/2/8 204.33-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 204.33-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Maria Duchêne-Ribotel – Anweisung
1683 aprile 2.
Commento
Laut dieser Anweisung sollte die Angeklagte von einer Delegation von Kleinräten verhört werden, die nicht im Stadtgericht, sondern im Land- oder Appellationsgericht sassen. Der Kleine RatTermine: wollte damit eine weitere Einschätzung bezüglich ihres Geisteszustands erhalten, um das weitere Vorgehen zu bestimmen. Hier dokumentiert sich eine neue Herangehensweise des Kleinen Rats: Ein paar Jahrzehnte früher wären wohl Geistliche hinzugezogen worden, um die Angeklagte auf Besessenheit zu untersuchen.
Testo editionale
durch hAbbreviazione statthaltern VonderweitPersona: 1, hAbbreviazione P FProsper Franz
PythonPersona: unnd hAbbreviazione RämiPersona: zu erfahren, ob sie
wohl by sinnen, damit man nach beschaffenheit
der sachen bewandtnus wider sie procedierenTermine: möge.
Descrizione della fonte