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SSRQ FR I/2/8 173.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe

Citazione: SSRQ FR I/2/8 173.0-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Margreth Schueller-Spielmann, Margreth Brassa-Schmidt – Anweisung, Verhör und Urteil

1661 marzo 28 – giugno 21.

Margreth Schueller-Spielmann, aus der Region La Roche und wohnhaft in Muelers bei St. Silvester, wird der Hexerei verdächtigt, mehrfach verhört und gefoltert. Sie wird zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt, ihr Urteil wird aber gemildert: Sie wird stranguliert, bevor sie verbrannt wird. Während des Prozesses denunziert sie Margreth Brassa-Schmidt, aus Oberwil im Simmental gebürtig und in Giffers wohnhaft, die ebenfalls mehrfach verhört und gefoltert wird, ohne zu gestehen. Schliesslich wird sie aus dem Freiburger Territorium und aus den Gemeinen Vogteien verbannt. Kurz darauf wird Margreth Brassa-Schmidt wieder auf dem Freiburger Gebiet aufgegriffen und erneut verhört. Ihr weiteres Schicksal bleibt offen. Vermutlich wird sie erneut verbannt.

  • Data di origine: 1661 marzo 28 – giugno 21
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Lingue: francese, tedesco

Testo editionale