SSRQ FR I/2/8 163.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 163.5-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Marguerite Favre-Piccand – Urteil
1652 agosto 29.
Testo editionale
Gefangene
Marguerithe PiccandPersona: soubçonnée du crimeTermine: capital, ne veut estre
confessanteTermine: d’aucun crimeTermine: . Sie ist noch jung unnd eben jüngsthin
khindtsTermine: genäßen, also das man sie für ein mahl zur folterungTermine: nit schlagen
kan. Deßwegen soll mit ihren das milteste fürgenommen a, namblichen in ihrem huß confiniertTermine: , ihren aber bewilliget werden, die kirchen zu
besuchen. Da wirdt man glych sehen, wie es mit ihren ein beschaffenheit
werde haben. Darzu soll man ein flyssige uffsicht haben.
confessanteTermine: d’aucun crimeTermine: . Sie ist noch jung unnd eben jüngsthin
khindtsTermine: genäßen, also das man sie für ein mahl zur folterungTermine: nit schlagen
kan. Deßwegen soll mit ihren das milteste fürgenommen a, namblichen in ihrem huß confiniertTermine: , ihren aber bewilliget werden, die kirchen zu
besuchen. Da wirdt man glych sehen, wie es mit ihren ein beschaffenheit
werde haben. Darzu soll man ein flyssige uffsicht haben.
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