SSRQ FR I/2/8 154.16-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 154.16-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz – Anweisung
1651 luglio 11.
Testo editionale
Gefangne
Agatha CorbozPersona: hatt vierthalb stundPeriodo: 45 minuti1 die torturTermine: der zwehellenTermine:
ohne einige bekandtnußTermine: der häxeryTermine: , deren sie sehr verdacht ist,
ußgestanden, obglych sie mit dem teüfflischen zeichenTermine: convinciertTermine:
unnd das examenTermine: sie so wytt verargwöhniget, das sie woll für ein
häxTermine: mag gehalten werden. Doch weiß man esAggiunta al di sopra della rigaa nit eigenlich. Mit ihren will
man ein tag acht yngehalten unnd hinzwischen sich bedenckhen, mit waß
für zuläßliche mittell sie zur bekandtnußTermine: beklagter unthaten könte
gepreßt werden.
ohne einige bekandtnußTermine: der häxeryTermine: , deren sie sehr verdacht ist,
ußgestanden, obglych sie mit dem teüfflischen zeichenTermine: convinciertTermine:
unnd das examenTermine: sie so wytt verargwöhniget, das sie woll für ein
häxTermine: mag gehalten werden. Doch weiß man esAggiunta al di sopra della rigaa nit eigenlich. Mit ihren will
man ein tag acht yngehalten unnd hinzwischen sich bedenckhen, mit waß
für zuläßliche mittell sie zur bekandtnußTermine: beklagter unthaten könte
gepreßt werden.
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