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SSRQ FR I/2/8 149.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe

Citazione: SSRQ FR I/2/8 149.0-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Margreth Rumo, Madeleine Tinguely – Anweisung, Verhör und Urteil

1650 maggio 19 – luglio 14.

Margreth Rumo aus Giffers wird der Hexerei verdächtigt und mehrfach verhört und gefoltert, ohne zu gestehen. Sie wird freigelassen. Wenige Wochen später wird Madeleine Tinguely aus Rechthalten verhaftet. Sie wird eines liederlichen Lebenswandels, der Hexerei und des Kirchenraubs beschuldigt, zudem hat sie frühere Verbannungsurteile nicht berücksichtigt. Sie wird mehrfach verhört und gefoltert und legt ein Geständnis ab. Sie denunziert Margreth Rumo und Tichtli Buchs aus Eichholz, die nach einer Gegenüberstellung wieder freigelassen werden. Madeleine Tinguely wird zum Scheiterhaufen verurteilt, ihr Urteil wird aber gemildert: Sie wird enthauptet, bevor sie verbrannt wird.

  • Data di origine: 1650 maggio 19 – luglio 14
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Lingua: tedesco