SSRQ FR I/2/8 142.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 142.4-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Anweisung
1649 ottobre 7.
Testo editionale
Gefangne
Elsi ZossoPersona: zu DidingenLuogo: gebührtig, ein verdachte häxTermine: mit dem
lehren seillTermine: ohne einiche bekandtnußTermine: pynlichTermine: erfragt. Soll
durch den nachrichterTermine: gerasiertTermine: unndt ihren andere, geweihete
kleidungen angezogen unnd mit dem halben zehndnerTermine: getorturiertTermine: werden.
lehren seillTermine: ohne einiche bekandtnußTermine: pynlichTermine: erfragt. Soll
durch den nachrichterTermine: gerasiertTermine: unndt ihren andere, geweihete
kleidungen angezogen unnd mit dem halben zehndnerTermine: getorturiertTermine: werden.
ExamenTermine: Trini BabstsPersona:
In welchem starke realiteten sind, ob habe sie häxische handtlung
begangen. Sie soll ans lehre follterseillTermine: geschlagen, bevor aber
füglichTermine: examiniert werden.
begangen. Sie soll ans lehre follterseillTermine: geschlagen, bevor aber
füglichTermine: examiniert werden.
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