SSRQ FR I/2/8 142.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 142.14-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser, Françoise Zosso, Françoise Hugi, Tichtli Götschmann – Anweisung
1649 ottobre 14.
Testo editionale
Gefangne
[...]Irrilevanza editoriale1
Elsi ZossoPersona: , ein bößwichtigeTermine: häxTermine: , die by ihrer bekandtnußTermine: zwar beständig
verblybt, die angebne wyber aber hatt sie allerdingen entschlagenTermine: . Anzeigend, sie habe sie auß einem bösen unwillen verklagt unnd angeben.
Sie soll durch die geistlichen versehenTermine: unnd sambstags vor gricht gestelt
werden. Die übrigen2 will man yngestelt haben biß uff fernere fürsehungTermine: .
verblybt, die angebne wyber aber hatt sie allerdingen entschlagenTermine: . Anzeigend, sie habe sie auß einem bösen unwillen verklagt unnd angeben.
Sie soll durch die geistlichen versehenTermine: unnd sambstags vor gricht gestelt
werden. Die übrigen2 will man yngestelt haben biß uff fernere fürsehungTermine: .
Annotatione
- Der erste Abschnitt betrifft den Prozess gegen Elisabeth DrozPersona: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 143.5-1.↩
- Gemeint sind Catherine Bapst-KäserPersona: , Françoise ZossoPersona: , Françoise HugiPersona: und Tichtli GötschmannPersona: .↩
Descrizione della fonte