SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Anweisung
1643 luglio 31.
Testo editionale
Gefangne Catherine MondePersona:
Wider welche das examenTermine: von ChastonayeLuogo:
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßTermine: . Item wie der zeppelTermine: mit der
beseßninTermine: fürgangen, die sie und ihr magdtTermine:
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPersona: bekhentTermine: , under der zungenTermine: gezeichnetTermine:
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwLuogo: .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenTermine: und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßTermine: . Item wie der zeppelTermine: mit der
beseßninTermine: fürgangen, die sie und ihr magdtTermine:
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPersona: bekhentTermine: , under der zungenTermine: gezeichnetTermine:
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwLuogo: .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenTermine: und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
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