SSRQ ZH NF I/2/1 256-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 256-1
Licence : CC BY-NC-SA
Aufforderung der Stadt Winterthur zur Übernahme eines Zürcher Mandats betreffend Verhaltensregeln
1530 mars 26. Zürich
Description de la source
- Cote : STAW AF 73/1/3
- Date : 1530 mars 26 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.0 × 33.0
- 1 sceau :
- Stadt ZürichOrganisation : , cire, rond, sceau de clôture, absent
- Langue : allemand
Commentaires
Die ZürcherOrganisation : waren prinzipiell bereit, die in WinterthurLieu : , Stein am RheinLieu : , EglisauLieu : oder anderswo auf der Landschaft erlassenen Satzungen, die Geselligkeiten reglementierten, anzuerkennen, sofern sie nicht von ihren Mandaten abwichen. Sie legten aber Wert darauf, dass überall einheitliche Fleischpreise und Gewichte galten, wenn sich nicht eigene Gewichte etabliert hatten, vgl. das Mandat vom 26. März 1530 (SSRQ ZH NF I/1/11 8-1, S. [13]).
Texte édité
Burgermeyster, kleyn unnd gross raͤth der statt ZürichLieu : Organisation :
Résumé