SSRQ ZH NF II/3 8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, par Rainer Hugener
Citation : SSRQ ZH NF II/3 8-1
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Bestimmungen über die Besoldung des Vogts von Greifensee
1404 juillet 4.
Description de la source
- Cote : StAZH B II 2, fol. 111r
- Date : 1404 juillet 4 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 31.0
- Langue : allemand
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Edition
- Zürcher Stadtbücher, Bd. 1/2, S. 361, Nr. 201
Commentaires
Wie aus dem vorliegenden Beschluss hervorgeht, hatte der Rat schon kurz nach dem Erwerb des Pfandes einen Vogt nach GreifenseeLieu : entsandt, der wie zuvor die adligen Besitzer der Herrschaft oder ihre Vertreter im Schloss wohnte. Auf diese Weise entstand die erste äussere, von einem obrigkeitlichen Vertreter vor Ort verwaltete Vogtei der Stadt ZürichLieu : (Frei 2006, S. 86-94; Hürlimann 2000, S. 28-29; Weibel 1996, S. 37-43).
Der hier erwähnte Vogt Heinrich BiberliPersonne : war wohl der erste Vertreter der Zürcher ObrigkeitOrganisation : in GreifenseeLieu : (Dütsch 1994, S. 216, 313). Er erscheint in dieser Funktion erstmals anlässlich des Maiengerichts von NossikonLieu : im Jahr 1403 (ERKGA Uster I A 1).
Texte édité
Umb den vogtlon ze GriffenseLieu :
Annotations
- ZürichLieu : hatte Burg und Herrschaft GreifenseeLieu : am 25. Oktober 1402Date : 25.10.1402 von Graf Friedrich von ToggenburgPersonne : gekauft (SSRQ ZH NF II/3 7-1).↩
Résumé