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SSRQ ZH NF II/11 172-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, da Ariane Huber Hernández e Michael Nadig

Citazione: SSRQ ZH NF II/11 172-1

Licenza: CC BY-NC-SA

Urteil wegen Ehrverletzung der Obervögte von Küsnacht durch Pfarrer Johann Heinrich Waser

1774 febbraio 16.

Johann Heinrich Waser, Pfarrer der Kirche zum Kreuz, hat die Amtsführung der Obervögte von Küsnacht in ehrenrühriger Weise kritisiert; zudem hat er einige Untervögte und Geschworene von Hirslanden, Riesbach und Hottingen der Kollusion mit den Obervögten gegen ihn beschuldigt. Der Rat von Zürich hält fest, dass die Vorwürfe unbegründet sind und spricht der Amtsführung der Obervögte sein Vertrauen aus. Hingegen wird Waser zur Strafe die Pfarrstelle entzogen und für vier Jahre untersagt, eine geistliche Stelle anzunehmen. Die Untervögte und Geschworenen werden vom Verdacht der Kollusion freigesprochen. Schulmeister Tuggener soll das obrigkeitliche Missfallen mitgeteilt werden.

  • Collocazione: StArZH VI.HO.A.5.:121
  • Data di origine: 1774 febbraio 16
  • Tradizione: Zeitgenössische Abschrift
  • Supporto alla scrittura: Papier
  • Formato l × a (cm): 22.5 × 37.5
  • Lingua: tedesco

Johann Heinrich WaserPersona: war ab 1770 Pfarrer der Kirche zum KreuzLuogo: , einer Filialkirche des GrossmünstersLuogo: , der die Gemeinden HottingenLuogo: (Obervogtei Vier WachtenLuogo: ), RiesbachLuogo: und HirslandenLuogo: (Obervogtei KüsnachtLuogo: ) angehörten. Bald geriet er mit den Amtsträgern der Gemeinde RiesbachLuogo: in Konflikt über die Verwendung des Gemeindeguts; seit der Almosenordnung von 1762 (StAZH III AAb 1.12, Nr. 41) konnte für die Armenfürsorge, die eigentlich Aufgabe der Kirchgemeinden war, auch das Gemeindegut herangezogen werden. WaserPersona: beschuldigte die Gemeindebehörden der schlechten Rechnungsführung sowie Privatisierung von Einnahmen und konnte zeigen, dass die eingezogenen Hintersassengelder nicht mit den Zahlen der Hintersassenhaushalte übereinstimmten. Er reichte Klage bei den Obervögten von KüsnachtLuogo: ein, die eine Busse verhängten. Als WaserPersona: nach weiteren Konflikten jedoch in einem Brief an das AlmosenamtOrganizzazione: drohte, nicht länger die Verantwortung für die Armenfürsorge zu tragen, wenn die Amtsführung nicht verbessert würde, empfanden die Obervögte dies als Provokation und reichten beim RatOrganizzazione: Klage ein. Die Akten zu diesem Konflikt finden sich unter StAZH A 20.1. Das vorliegende Stück ist das abschliessende Ratsurteil dieses Konflikts und findet sich auch als Eintrag im Ratsmanual (StAZH B II 964, S. 79-81). Damit wurde WaserPersona: die Pfarrstelle entzogen und ein vierjähriges Berufsverbot erteilt. Am 21. August 1775 erwirkte er zwar die Reduktion auf zwei Jahre (StAZH A 20.5, Nr. 12), dennoch erhielt er auch später keine Stelle mehr.

In der Folge wandte WaserPersona: sich dem Verfassen von statistischen und ökonomischen Schriften zu, die oft auch Kritik am derzeitigen Zustand enthielten. Nach dem Erscheinen einer kritischen Schrift über die Verwendung des zürcherischen Kriegsfonds wurde ihm wegen Verrats von Staatsgeheimnissen der Prozess gemacht. Zusätzlich wurde ihm der Diebstahl von Akten und Urkunden aus dem Archiv zur Last gelegt, unter anderem des KyburgerLuogo: Pfandbriefs von 1452 (StAZH C I, Nr. 1865), von dem befürchtet wurde, dass sein Besitz Kaiser Joseph II.Persona: Gebietsansprüche ermöglichen würde. Die Akten zu diesem zweiten Prozess finden sich unter StAZH A 20.3; er endete damit, dass Johann Heinrich WaserPersona: am 27. Mai 1780 enthauptet wurde.

Zu WaserPersona: und dem als Waserhandel bezeichneten Prozess vgl. HLS, Johann Heinrich Waser; Graber 1980.

Testo editionale


Wann auf die hinterbrachte verhörr wegen dem letsthin
von hrnAbbreviazione pfarrer Heinrich WaserPersona: beym CreuzLuogo: auf einige
dortige stillständern gelegten verdacht einer heimlich verabredeten kundschaffts außage zu beendigung des zwischen
demselben eins- und den herren obervögten zu KüßnachtLuogo:
und der enden anderstheils vorgeschwebten klaggeschäffts
zu schreiten angesehen worden, als haben mngndhhAbbreviazione
sich einhellig erkent, daß, gleichwie aus der von einer
eigens gesezten ehren-comission so umständlich als genugsamm geführten untersuchung deßelben erhellet, wie
einerseits die in den gemeinden RiespachLuogo: Organizzazione: und HirslandenLuogo:
dem junker stadthalter SchwerzenbachPersona: und herren zunft-
und alt kornmeister NüschelerPersona: aufgetragene regierung mit besonderer klugheit und gerechtigkeit administriert, auf der anderen seite aber wohldieselbe
von hrnAbbreviazione pfarrer WaserPersona: auf eine unbefügte, unbesonene
und ehrrührige weise angegriffen und verdächtig
gemachet worden, zu malen es in denen gegen sie
gebrauchten klagpuncten und verantwortungen unbegründet zum vorschein gekommen, allervorderst
ehrengedachten herren obervögten durch zustellung gegenwärtiger erkantnuß für ihre ruhmliche,
kluge und gerechte diesörtige amts verwaltung das
allerkräfftigste hochobrigkeithochobrigkeitliche wohlgefallen zu tage
gelegt. Hergegen mehrbemeldter hrAbbreviazione pfarrer Heinrich WaserPersona: zu ernstgemeinter ahndung und
wohlverdienter straaff dieser unuberlegten und
ungrundlichen handlungen der aufgehabten pfarrstelle [p. 2]Interruzione di pagina
beym CreüzLuogo: von nun an entsezt, ihme auch vor 4 jahrePeriodo: 4 anni
der zutritt zu irrgend einem geistlichen beneficio abgeschnitten, benebens auferlegt seyn solle, dem hrnAbbreviazione secretarius SpöndliPersona: für diesfahls gehabte außerordentlichen
bemühungen 2 neue duplonenValuta: 2 dobloni und den stadtbedienten
HaffnerPersona: und WaserPersona: wegen abwart und citations-bestellungen jedem 1 cronenthlrthalerValuta: 1 kronentaler zu bezahlen.
ImmittelstLettura incertaa
sind untervogt LeemannPersona: von HirslandenLuogo: , untervogt
KienastPersona: im RiespachLuogo: , untervogt HuberPersona: zu HottingenLuogo: ,
sammt den geschwornen WidmerPersona: , SchellenbergPersona: , SingPersona: und
BleülerPersona: daselbst, in bezug eingangs erwähnten
verdachts einer collusion hiermit unschuldig erklärt.
Übrigens aber ist dem schulmeister DuggenerPersona: zu
HottingenLuogo: der hierzu gegebenen veranlaasung halber
durch die herren obervögte der IV WachtenLuogo: das
oberkeitoberkeitliche mißfallen zu bezeugen.1
Actum mitwochs, den 16tn februar 1774Data di origine: 16.2.1774,
coram senatuOrganizzazione:
Unterschreiber
[p. 3]Interruzione di pagina[p. 4]Interruzione di pagina
[Nota dorsale sul verso:] Pfarrer WaßerPersona:

Annotatione

  1. Lettura incerta.
  1. TuggenerPersona: hatte WaserPersona: von verschlossenen Briefen berichtet, welche die Untervögte und Geschworenen einander gesandt hatten, was WaserPersona: offenbar dazu veranlasst hat, ihnen vorzuwerfen, gemeinsam mit den Obervögten gegen ihn zu arbeiten (StAZH A 20.1, Nr. 4).