SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 agosto 3.
Testo editionale
Die einligende Catherine RepondPersona:
soll morgensPeriodo: la mattina um die zwey uhrenTempo: 2:00 durch den scharffrichterTermine: auf
den tischTermine: gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferTermine: in einer
ventouseTermine: oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenLuogo: particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPersona: ein falsch müntzlerTermine: seye.
den tischTermine: gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferTermine: in einer
ventouseTermine: oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenLuogo: particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPersona: ein falsch müntzlerTermine: seye.
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