SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 125.14-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Jenon Joye-Débieux – Anweisung
1646 novembre 22.
Testo editionale
Gefangne
Jenon DebieuPersona: , welche gestert des meistersTermine: abwesenheit wegen nit hatt mögen an die zwechelenTermine: geschlagen werden, es aber hütt umb acht uhrenTempo: 8:00 geschechen soll. M hMeine herren des
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterTermine:
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagPeriodo: 8 giorni, wo etwanTermine: ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
gerichts habend gwalt, für sambstag ihren den bychtvatterTermine:
zu laßen, vor gericht gestelt zu werden oder aber inzuhalten biß 8 tagPeriodo: 8 giorni, wo etwanTermine: ein confrontaonconfrontation von nöthen
wäre.
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