SSRQ FR I/2/8 121.10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, da Rita Binz-Wohlhauser e Lionel Dorthe
Citazione: SSRQ FR I/2/8 121.10-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Elsi Tunney-Schueller – Anweisung
1646 luglio 11.
Testo editionale
Gefangne
[...]Irrilevanza editoriale1
Elsi SchülerPersona: von S. WolffgangLuogo: bestättiget, daß sie
sich luth voriger bekhandtnusTermine: dem bößen feindTermine: ergebenTermine:
unnd gott verlaugnetTermine: habe. Will aber anders nichts bekhennenTermine: unnd hatt dieCorrezione sovrascritto, sostituisce: esa volkhomme torturTermine: des seilsTermine: ußgestanden. Sie gibt sonst ihr lehenfrauwTermine: 2 umb so vill an, daß
sie den bößen feindTermine: auch gesehen habe. Deßwegen soll sie
darumb befragt unnd beschicktTermine: werden von hAbbreviazione burgermeisterTermine: , der gwalt hatt, nach befinden wider sie zu
inquirierenTermine: . Soll doch zuvor morgens referierenTermine: .
sich luth voriger bekhandtnusTermine: dem bößen feindTermine: ergebenTermine:
unnd gott verlaugnetTermine: habe. Will aber anders nichts bekhennenTermine: unnd hatt dieCorrezione sovrascritto, sostituisce: esa volkhomme torturTermine: des seilsTermine: ußgestanden. Sie gibt sonst ihr lehenfrauwTermine: 2 umb so vill an, daß
sie den bößen feindTermine: auch gesehen habe. Deßwegen soll sie
darumb befragt unnd beschicktTermine: werden von hAbbreviazione burgermeisterTermine: , der gwalt hatt, nach befinden wider sie zu
inquirierenTermine: . Soll doch zuvor morgens referierenTermine: .
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